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Der Rostocker Bundestagsabgeordnete Harald Terpe (Grüne) hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. Terpe: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine erfreuliche und richtungweisende Entscheidung gefällt. Die Entscheidung ist ein Etappensieg für die Bürgerrechte.“ Terpe hat mit anderen Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht.
Mit seiner heutigen, vorläufigen Entscheidung habe das Gericht eine Abwägung getroffen zwischen den Interessen der Regierung, die Vorratsdatenspeicherung bis zum Endurteil des Gerichts fortführen zu können einerseits, und dem Schaden für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch die Datenspeicherung andererseits, so Terpe. Das Gericht habe hierbei dem sofortigen und unmittelbaren Grundrechtsschutz den Vorzug gegeben.
Terpe: „Der Vorratsdatenspeicherung steht das Unrecht auf die Stirn geschrieben. Davon muss das Bundesverfassungsgericht bis zu seiner abschließenden Entscheidung überzeugt werden. Die Vorratsdatenspeicherung verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger - in Deutschland und in ganz Europa.“