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Der Bundestag hat den gemeinsamen Gesetzentwurf von Abgeordneten der SPD, der GRÜNEN, der Linken und der FDP zur Diamorphinbehandlung beschlossen. Damit wurde der jahrelange Streit um die neue Therapiemöglichkeit für schwerstabhängige Menschen doch noch zu einem guten Ende geführt. Die Diamorphinbehandlung kann jetzt in die allgemeine Anwendung überführt werden.
Bei der Diamorphinbehandlung erhält eine kleine Gruppe schwer opiatbhängiger Patientinnen und Patienten unter ärztlicher Aufsicht künstliches Heroin (Diamorphin). Die Diamorphinbehandlung ist für diejenigen Menschen gedacht, die bislang von anderen Angeboten wie der Methadonbehandlung nicht erreicht werden konnten. Eine mehrjährige Modellstudie in sieben deutschen Städten war 2006 zu einer positiven Bewertung gekommen. Die mit Diamorphin behandelten Patientinnen und Patienten konnten im Vergleich zur Methadonsubstitution besser gesundheitlich und sozial stabilisiert werden. Ein großer Teil fand wieder Wohnung und Arbeit und konnte mit dem Ziel der Abstinenz in weiterführende Therapien wechseln.
Wegen der guten Studienergebnisse sprachen sich neben vielen Experten auch die beteiligten Städte, die meisten unionsgeführten Bundesländer sowie der Bundesrat für die Einführung der Diamorphinbehandlung aus. Auch aus dem Bundestag gab es verschiedene Vorstöße für eine gesetzliche Regelung. Einzig die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag blockierte mit wenig überzeugenden Argumenten eine gesetzliche Regelung.
Dossier zur Heroinbehandlung