BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Cannabis in der Apotheke?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine dem Bundesgesundheitsministerium nachgeordnete Behörde, hat einer 51jährigen Patientin, die an Multipler Sklerose (MS) erkrankt ist, die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt. Sie kann nun einen in Deutschland hergestellten Cannabisextrakt in der Apotheke beziehen. Das ist ein erster Schritt, um Patientinnen und Patienten, denen Cannabis helfen kann, besser behandeln zu können.

Bei genauerer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass das BfArM nichts anderes getan hat, als endlich ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Mai 2005 umzusetzen. Bis dahin hatte das BfArM pauschal alle Anträge von Patientinnen und Patienten zur medizinischen Verwendung von Cannabis mit dem Hinweis auf ein fehlendes öffentliches Interesse abgelehnt. Das Gericht entschied, dass auch die Behandlung einzelner Patientinnen und Patienten im öffentlichen Interesse sein könne. Das BfArM müsse daher jeden einzelnen Antrag prüfen.

Hürden für Patientinnen und Patienten zu hoch

Das BfArM ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dazu übergegangen, die Voraussetzungen für eine Genehmigung von Anträgen zur medizinischen Verwendung von Cannabis so auszugestalten, dass viele Patientinnen und Patienten diese schon aus Kostengründen nicht erfüllen können. So müssen nicht nur umfangreiche Gutachten des behandelnden Arztes beigebracht werden. Das Cannabismedikament muss auch in einem fest verankerten Tresor verwahrt werden. Eine weitere Hürde sind die Kosten für den Cannabisextrakt, da die Krankenkassen die Behandlung nicht übernehmen.

Bundesregierung ist in der Pflicht

Viele Patientinnen und Patienten verschaffen sich Cannabis angesichts der für sie unbefriedigenden Situation daher auf andere Weise. So befindet sich derzeit ein an einer schweren Darmerkankung (Morbus Crohn) leidender Patient in Untersuchungshaft, weil er Cannabis in größeren Mengen illegal aus den Niederlanden eingeführt hatte. Sein Antrag war zuvor vom BfArM abgelehnt worden.

Die Bundesregierung ist aus unserer Sicht nach wie vor in der Pflicht, eine legale und erschwingliche Möglichkeit zur medizinischen Verwendung von Cannabis zu schaffen. Das umständliche und in vielen Fällen aussichtslose Antragsverfahren wird den Anforderungen nicht gerecht. Es muss sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten, bei denen Cannabis nachweislich lindernd oder heilend wirkt, legal und kostengünstig behandelt werden können.

Therapeutischer Effekt belegt

Der lindernde oder gar heilende Effekt von Cannabis ist für eine Reihe von Diagnosen und Symptomen belegt. So kann das Medikament bei Übelkeit und Erbrechen, Appetitlosigkeit, Schmerzen, spastischen Anfällen und Asthma besser als herkömmliche Arzneimittel helfen. In Ländern wie bespielsweise Kanada, Italien und einigen Bundesstaaten der USA wurde daher die medizinische Verwendung von Cannabis erleichtert.

Mehr dazu:

Kleine Anfrage: Medizinische Verwendung von Cannabis