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Cannabis kann vielen Patientinnen und Patienten bei der Linderung zum Teil schwerer Erkrankungen wie Multipler Sklerose, Schmerz und Tourette-Syndrom helfen. Das Problem: Ein zugelassenes und von den Ärzten verschreibungsfähiges Medikament auf Basis eines Cannabis-Wirkstoffes existiert bislang nicht. Stattdessen sind die Patientinnen und Patienten darauf angewiesen, ein pro Monat mehrere 100 Euro teures Medikament zu kaufen, dessen Kosten von den Krankenkassen in der Regel nicht erstattet werden.
Patientinnen und Patienten, die sich dies nicht leisten können, werden auf ein bürokatisches Antragsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verwiesen, das derzeit in vielen Fällen mit einer Ablehnung des Antrags endet. Andere Patientinnen und Patienten besorgen sich Cannabis auf dem Schwarzmarkt und riskieren dabei sowohl strafrechtliche Konsequenzen als auch gesundheitliche Folgen durch Verunreinigungen des Cannabis.
Um diesen Menschen zu helfen, haben wir einen Antrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis eingebracht. Darin fordern wir eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, damit Menschen, die Cannabis auf ärztlicher Empfehlung benutzen, keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen.
Eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages auf Antrag der Grünen hat nun belegt, dass Cannabis bei bestimmten Indikationen einen medizinischen Nutzen hat. Experten und Verbände wie die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen sprachen sich dafür aus, eine kostengünstige und unbürokratische Möglichkeit zum medizinischen Gebrauch von Cannabis oder seiner Wirkstoffe zu schaffen. Lediglich die Gesetzlichen Krankenversicherungen zweifelten den Bedarf und den Nutzen von Cannabis an.
Der Bremer Strafrechtsexperte Prof. Dr. Lorenz Böllinger sah die betroffenen Patientinnen und Patienten durch das bislang praktizierte bürokratische Antragsverfahren des BfArM in ihren Grundrechten verletzt. Auch der Hamburger Jurist Dr. Oliver Tolmein kritisierte die geltende Praxis, nach der Betroffene kriminalisiert würden und jahrelange Prozesse führen müßten, um Cannabis medizinisch nutzen zu können.
Der Arzt Dr. Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin kritisierte, die geltende Rechtslage in Deutschland führe bei der therapeutischen Nutzung von Cannabis zu einer Zweiklassengesellschaft. Ein Teil der Patientinnen und Patienten könne eine Therapie aus eigener Tasche finanzieren, ein anderer Teil sei auf eine selten erteilte Ausnahmegenehmigung des BfArM angewiesen.
Die Anhörung hat den politischen Handlungsbedarf bei der medizinischen Nutzung von Cannabis deutlich gemacht. Jetzt ist die Bundesregierung in der Pflicht, eine kostengünstige und unbürokratische Lösung für die Betroffenen zu schaffen. Das derzeit praktizierte Verfahren ist unmenschlich und negiert die vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Cannabis als Medizin.
Antrag "Medizinische Verwendung von Cannabis erleichtern"