Cannabis-Urteil: Max-Planck-Institut bestätigt unterschiedliche Umsetzung in den Ländern

Anlässlich der Vorstellung der Studie des Max-Planck-Instituts zur Rechtspraxis der Länder bei der Strafverfolgung des Besitzes geringer Mengen weicher Drogen erklärt Dr. Harald Terpe, sucht- und drogenpolitischer Sprecher:

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 gefordert, für eine einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften beim Besitz geringer Mengen weicher Drogen zu sorgen. Davon sind die Länder nach auf den Tag genau 12 Jahren weit entfernt, wie die Studie des Max-Planck-Instituts zeigt. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, endlich auf eine verfassungsgemäße bundeseinheitliche Rechtspraxis zu dringen.