Konsequente Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen sind verfassungsgemäß

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie erklärt Dr. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und drogen- und suchtpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass konsequente und strikte Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen mit der Verfassung vereinbar sind. Besitzer kleinerer Eckkneipen ohne Nebenräume sind nur deswegen in verfassungswidriger Weise benachteiligt, weil die Länder Ausnahmeregelungen für Gaststätten mit Raucherräumen geschaffen haben. Durch konsequente Regelungen wird hingegen niemand benachteiligt. Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Berlin oder Baden-Württemberg müssen sich nun entscheiden, ob sie einen gesundheitspolitisch konsequenten Schutz vor Passivrauchen wollen oder eine Regelung schaffen, die durch viele Ausnahmen zur wirkungslosen Attrappe verkommt. Das ist das eigentliche Signal dieser Entscheidung. Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt in der Pflicht, im Interesse der nichtrauchenden Gäste klare und strikte Regelungen einzuführen.