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Zum grünen Antrag zur Erleichterung der medizinischen Verwendung von Cannabis erklärt Harald Terpe, sucht- und drogenpolitischer Sprecher:
Wir wollen die medizinische Verwendung von Cannabis erleichtern. Vielen Patientinnen und Patienten überall auf der Welt hilft Cannabis unter anderem bei der Schmerzbehandlung. Im Gegensatz zum Beispiel zu Spanien, Kanada, den Niederlanden und einigen Bundesstaaten der USA sind bedürftige Patientinnen und Patienten in Deutschland auf ein monatlich bis zu 600 EURO teures Medikament (Dronabinol) oder ein kompliziertes und in den meisten Fällen aussichtsloses Antragsverfahren angewiesen. Von 75 seit Mai 2005 gestellten Anträgen zur medizinischen Verwendung von Cannabis wurden bis heute erst vier genehmigt.
Patientinnen und Patienten, deren Anträge abgelehnt wurden oder die sich die Behandlung mit Dronabinol nicht leisten können, müssten sich Cannabis auf illegalem Wege beschaffen. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis aufgrund einer nachzuweisenden ärztlichen Empfehlung nutzen, künftig keine Strafverfolgung fürchten müssen. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, sobald ein in Deutschland arzneimittelrechtlich zugelassenes Medikament verfügbar ist, die betäubungsmittelrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit dieses ärztlich verschrieben werden kann.
Im Jahre 2000 hatte das Bundesverfassungsgericht Patientinnen und Patienten auf die Möglichkeit von Ausnahmeanträgen zur medizinischen Verwendung von Cannabis verwiesen. Dennoch lehnte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bis 2005 alle Anträge zur medizinischen Verwendung von Cannabis pauschal und ohne Einzelfallprüfung ab. Erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2005 beendete diese zynische Praxis.
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Cannabis bei schweren Erkrankungen wie HIV, Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, Epilepsie und Krebs Linderung bewirken kann. So ist ein therapeutischer Effekt im Hinblick auf Übelkeit, Erbrechen und Appetitlosigkeit bei Tumorpatientinnen und -patienten belegt. Gut abgesicherte Erkenntnisse zur Wirksamkeit gibt es auch bei der Spastik von Multiple-Sklerose-Patienten, erhöhtem Augeninnendruck, Tourette-Syndrom und bei starken Schmerzen unterschiedlicher Ursache. Die Behauptung der Bundesregierung, Cannabis hätte bislang keinen eindeutig nachgewiesenen therapeutischen Nutzen, ist zumindest für diese Indikationen nicht zutreffend.