Nichtraucherschutz: EU muss Versäumnisse der Bundesregierung ausbügeln

Anlässlich der Pläne der EU-Kommission, ein europaweites Rauchverbot auch in Gaststätten  auf den Weg zu bringen, erklären Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin, Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin, und Harald Terpe, drogenpolitischer Sprecher:

Wir begrüßen die Pläne der EU-Kommission, den Nichtraucherschutz selbst in die Hand zu nehmen. Wir stimmen mit der EU-Kommission darin überein, dass nur eine bundesweite Regelung den größten Nutzen für die Gesundheit der Bevölkerung und vor allem der Arbeitnehmerinnen und -nehmer bringt. Beim Schutz vor Passivrauch ist Deutschland das Schlusslicht in Europa. Für die Bundesregierung ist es peinlich, dass jetzt die EU eingreifen muss, nur weil der politische Wille und die Durchsetzungskraft fehlen.

Die Bundesregierung schiebt "Verfassungsgründe" vor. Nicht das Grundgesetz, sondern mangelnder politischer Wille verhindert eine umfangreiche bundesweite Regelung im Arbeitsschutzgesetz.

Wir fordern die Bundesregierung gerade vor dem Hintergrund der EU-Pläne auf, nun umgehend eine bundeseinheitliche Regelung im Arbeitsschutzgesetz zu treffen. Ansonsten drohen sechzehn unterschiedliche Regelungen. Das entspricht definitiv nicht der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.