Rauchfreie Gastronomie: Freiwillige Selbstverpflichtung wurde umgesetzt, hat aber nicht viel bewirkt

Anlässlich des heute beendeten ersten Umsetzungsschrittes der Selbstverpflichtung des Deutschen Gaststättengewerbes zum Nichtraucherschutz in Gaststätten erklärt Dr. Harald Terpe, sucht- und drogenpolitischer Sprecher:

Die Diskussion über eine gesetzliche Regelung ist unumgänglich. Die Vereinbarung ist ein zu kurzer Schritt auf dem Weg zur rauchfreien Gastronomie. Die freiwillige Selbstverpflichtung des Deutschen Gaststättengewerbes wurde zwar umgesetzt. Die beabsichtigte Anzahl der Einrichtungen hat rauchfreie Bereiche geschaffen. Das ist anerkennenswert. Die Selbstverpflichtung hat jedoch in der Sache nicht viel bewirkt. Nichtraucher bleiben Passivraucher. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe sind weiter zu 100 Prozent der gesundheitlichen Schädigung ausgesetzt.

Der Verband vertritt nur ein Drittel der deutschen Gastronomiebetriebe. Kleine Einrichtungen sind gar nicht Gegenstand der Selbstverpflichtung. Detaillierte Regelungen, wie Mitarbeiter und Nichtraucher wirksam geschützt werden können, fehlen vollständig.