Selbstverpflichtung der DEHOGA zum Nichtraucherschutz in Gaststätten ist eine Mogelpackung

Anlässlich der Beantwortung unserer Kleinen Anfrage zur Selbstverpflichtung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) zum Nichtraucherschutz in Gaststätten erklären die gesundheitspolitische Sprecherin Biggi Bender, die verbraucherpolitische Sprecherin Ulrike Höfken und der drogen- und suchtpolitische Sprecher Dr. Harald Terpe:

Es wird immer deutlicher: Mit der Selbstverpflichtung hat die DEHOGA eine große Nebelkerze gezündet, die nur ein Ziel verfolgt: Gesetzliche Regelungen zum wirksamen Schutz vor Passivrauchen zu verhindern. Die Bundesregierung hat die Angaben des DEHOGA zur angeblichen Erreichung der ersten Umsetzungsphase der Selbstverpflichtung nicht überprüft, zieht jedoch ein positives Fazit. Wieso sie dies trotz umfassender Kritik an der Erhebung der Daten tut, bleibt schleierhaft.

Angesichts dieses Etikettenschwindels fordern wir, die Selbstverpflichtung durch ein umfassendes Konzept des Schutzes vor Passivrauchen ? nicht nur in Gaststätten ? zu ersetzen.

Im ersten Schritt sollten durch die Selbstverpflichtung bis 1. März 2006 mindestens 30 Prozent aller Speisebetriebe über 75 m2 oder 40 Plätzen 30 Prozent ihrer Plätze als Nichtraucherplätze ausgewiesen werden. Die Auswertung des ersten Schrittes der Selbstverpflichtung durch den DEHOGA ist methodisch nicht nachvollziehbar, zudem mangelt es ihr an Repräsentativität. In Deutschland gibt es ca. 240.000 Einrichtungen, die unter das Gaststättengesetz fallen. Von diesen Betrieben sind etwa 75.000 Mitglieder des DEHOGA. 6.105 Mitgliedsbetriebe haben sich an der Befragung beteiligt, Antworten von 4.792 Betrieben wurden ausgewertet. 31,5 Prozent, das sind lediglich 1.509 Betriebe, gaben an, die erste Stufe der Vereinbarung umgesetzt zu haben. Bezogen auf die etwa 100.000 deutschen Gaststätten die unter die Kriterien der Selbstverpflichtung fallen, sind es sogar nur 1,5 Prozent. Ob die Selbstauskünfte der Gastwirte zutreffen, wurde nicht, auch nicht stichprobenartig, überprüft. Zudem bleibt in der Zielvereinbarung völlig offen, welchen Kriterien so genannte "Nichtraucherplätze" genügen müssen.