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In einer von den GRÜNEN beantragten Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages forderte die Mehrheit der Sachverständigen eine Änderung der gesetzlichen Regeln für Spielautomaten. Sie bestätigten damit die Forderung der grünen Bundestagsfraktion nach einem einheitlichen Spielerschutz.
Nach übereinstimmender Erkenntnis der Suchtexperten stellen Spielautomaten in Gaststätten und Spielhallen die größte Gefahr für Spielsüchtige dar. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) berichtete, dass nach einem derzeit laufenden Bundesmodellprojekt die weit überwiegende Zahl der Spielsüchtigen, die um Hilfe bitten, von sogenannten Geldspielgeräten abhängig ist. Der Fachverband Glücksspielsucht und andere Suchtexperten bestätigten diese Erfahrung.
Im Gegensatz zu anderen Glücksspielarten werden Geldspielgeräte aber nicht vom neuen Glücksspielstaatsvertrag erfasst, sondern gelten rechtlich als "harmloses" Gewerbe. In der Praxis sind die neuen Geräte aber hinsichtlich Ausgestaltung, Gewinn- und Verlustmöglichkeiten kaum mehr von anderen Glücksspielen zu unterscheiden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof den Gesetzgeber zu einem systematischen und glaubwürdigen Schutz vor Glücksspielsucht aufgefordert haben, besteht dringender Handlungsbedarf. Passiert ist bislang allerdings nichts. Das formal zuständige Wirtschaftsministerium hat alle wirksamen Maßnahmen zum Spielerschutz bei Spielautomaten bislang blockiert.
Die geladenen Experten waren sich nahezu einig: Spielautomaten müssen entschärft werden, so dass sie in Zukunft weder abhängig machen noch dass man an ihnen große Vermögenswerte verlieren kann. Die derzeitigen Vorgaben der Spielverordnung können von den Geräteherstellern leicht umgangen werden. Prof. Gerhard Meyer (Universität Bremen) berichtete in diesem Zusammenhang von einem Versuch, den er im Vorfeld der Anhörung hatte vornehmen lassen: Einem Testspieler war es problemlos möglich, in einer Spielhalle an diesen angeblich harmlosen Geräten innerhalb von 5 1/2 Stunden das durchschnittliche Nettomonatsgehalt eines deutschen Arbeitnehmers in Höhe von 1450 Euro zu verspielen.
Prof. Michael Adams (Universität Hamburg) bekräftige, dass nach wissenschaftlichen Schätzungen über 50 Prozent der Einnahmen an diesen Automaten von Süchtigen stammt. Die Einnahmen der Branche sind in den letzten Jahren stark gestiegen – auch dadurch, dass Spielsüchtige nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages immer mehr in Spielhallen drängen, in denen Suchtprävention und Jugendschutz so gut wie nicht stattfinden. Die Folge: Die Zahl der behandlungsbedürftigen Automatenspieler steigt ständig.
Eine Übersicht aller parlamentarischen Initiativen zur Drogenpolitik finden Sie hier.