Dossier Cannabis als Medizin

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Thema "Cannabis als Medizin". Hier finden Sie eine Dokumentation der Aktivitäten dazu.   Mehr »

Hintergrund

Vielen Patientinnen und Patienten hilft Cannabis unter anderem bei der Schmerzbehandlung. In Spanien, Belgien, Kanada, Niederlanden und einige Bundesstaaten der USA wird daher die medizinische Verwendung von Cannabis ermöglicht oder zumindest toleriert.

In Deutschland sind bedürftige Patientinnen und Patienten in Deutschland bislang auf ein monatlich bis zu 600 EURO teures Medikament (Dronabinol) oder ein kompliziertes und in vielen Fällen aussichtsloses Antragsverfahren angewiesen. Patientinnen und Patienten, denen Cannabis bereits geholfen hat, die sich aber das Medikament nicht leisten können oder deren Anträge abgelehnt wurde, beschaffen sich Cannabis auf illegale Weise.

Im Jahre 2000 hatte das Bundesverfassungsgericht Patientinnen und Patienten auf die Möglichkeit von Ausnahmeanträgen zur medizinischen Verwendung von Cannabis verwiesen. Dennoch lehnte das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bis 2005 alle Anträge zur medizinischen Verwendung von Cannabis pauschal und ohne Einzelfallprüfung ab. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2005 beendete diese zynische Praxis. Seit 2005 wurden beim BfArM 75 neue Anträge zur medizinischen Verwendung von Cannabis gestellt. Erst 2007 genehmigte das BfArM erstmals vier Anträge bedürftiger Patientinnen und Patienten. Inzwischen ist die Anzahl der Genehmigungen weiter gestiegen. Sie erhalten einen standardisierten Cannabisextrakt, dessen Wirksamkeit jedoch umstritten ist. Eine Genehmigung zum Eigenanbau von Cannabis lehnt die Bundesregierung weiter ab. Allerdings erhalten mehrere Patienten seit Anfang 2009 eine Genehmigung zum Bezug eines Cannabiskrautes aus einer Apotheke.

Mitte 2009 wurde das Antragsverfahren vereinfacht. Die neuen Antragshinweise für die "Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie" sind etwas ausführlicher gestaltet, sodass im Detail verständlicher wird, was die Bundesopiumstelle von Arzt bzw. Ärztin und Antragsteller/Antragstellerin für eine Entscheidungsfindung über einen Antrag verlangt. Die Anforderungen an die Mitwirkung des Arztes werden auf die wichtigen und entscheidenden Elemente konzentriert. So wird beispielsweise nicht mehr eine Dokumentation des gesamten Krankheitsverlaufes verlangt, die für die aktuelle Therapie eigentlich belanglos ist, jedoch viel Arbeit macht. Der Arzt soll auch nicht mehr durch übermäßig hohe Anforderungen bzw.
diffuse Formulierungen, die nicht genau erkennen lassen, was verlangt wird, abgeschreckt werden. Zudem zeigt die Bundesopiumstelle in den neuen Hinweisen durch ihre Bereitschaft für nähere Informationen per E-Mail zur Verfügung zu stehen, dass die zuständigen Mitarbeiter bei Unklarheiten gern mit den Patienten und Ärzten kommunizieren. Insgesamt sind die neuen Hinweise daher sehr positiv zu bewerten.  (Quelle: ACM)

Dennoch sind weitere Erleichterungen notwenig, denn die Kosten dieser Therapie sind bei den Patientinnen und Patienten je nach Dosis immer noch erheblich und müssen von diesen selbst getragen werden. Deswegen wollen wir nach wie vor eine Genehmigung zum Eigenanbau erreichen. Auch die Kostenübernahme für ein Cannabispräparat durch die Krankenkasse ist wünschenswert.

Derzeit (Stand: 2010) befinden sich verschiedene Fertigarzneimittel auf Basis von Dronabinol und bzw. eines Cannabisextraktes in der Zulassung. Genaueres können Sie dem <link fileadmin user_upload terpe pdf _blank>Bericht entnehmen, den ich beim Bundesgesundheitsministerium angefordert hatte.

2011: Bundesregierung verweigert Zugang zu kostengünstigem Medikament

Im Januar 2011 hat das Verwaltungsgericht Köln einem Patienten Recht gegeben, der gegen die Anlehnung seines Antrags auf Genehmigung des Eigenanbaus von Cannabis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM9 geklagt hatte. Der Patient hatte eingewandt, er könne sich die monatlichen Therapiekosten von bis zu 1.500 Euro für einen Cannabisextrakt nicht leisten. Das BfArM muss nun erneut über den Antrag des Patienten befinden.

Politisch brisant ist dies auch, weil das BfArM offenbar bereit war, den Antrag des Patienten zu genehmigen. Auf Druck des FDP-geführten Bundesgesundheitsministeriums (BMG) rückte das BfArm davon aber ab.Das widerspricht den vollmundigen Ankündigungen der Bundesregierung, die Versorgung schwer Kranker mit cannabishaltigen Medikamenten verbessern zu wollen.

Näheres finden dazu Sie in der Kleinen Anfrage, die ich an die Bundesregierung gerichtet habe.

Wirksamkeit von Cannabis

Die Behauptung der Bundesregierung, Cannabis hätte bislang keinen eindeutig nachgewiesenen therapeutischen Nutzen, ist nicht zutreffend. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Cannabis bei schweren Erkrankungen wie HIV, Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, Epilepsie und Krebs Linderung bewirken kann. So ist ein therapeutischer Effekt im Hinblick auf Übelkeit, Erbrechen und Appetitlosigkeit bei Tumorpatientinnen und -patienten belegt. Gut abgesicherte Erkenntnisse zur Wirksamkeit gibt es auch bei der Spastik von Multiple-Sklerose-Patienten, erhöhtem Augeninnendruck, Tourette-Syndrom und bei starken Schmerzen unterschiedlicher Ursache.

Der grüne Bundestagsantrag von 2008

Mit unserem Antrag wollten 2008 wir erreichen, dass diejenigen Patientinnen und Patienten, die Cannabis aufgrund einer nachzuweisenden ärztlichen Empfehlung verwenden, keine Strafverfolgung befürchten müssen. Dazu sollte das Betäubungsmittelgesetz um eine entsprechende Regelung ergänzt werden. Zudem forderten wir die Bundesregierung auf, im Falle der arzneimittelrechtlichen Zulassung eines Medikaments auf Basis eines Cannabisextrakts diesen Extrakt betäubungsmittelrechtlich verschreibungsfähig zu machen. Mit den Stimmen von Union, SPD und FDP hat der Deutsche Bundestag dieses Anliegen im Dezember 2008 abgelehnt.

Links

Weiterführende Links

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