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Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die mehr als ein Jahrzehnt andauernde Auseinandersetzung um Cannabis als Medizin stellte einen Leidensweg dar für eine Reihe zumeist schwer erkrankter Patientinnen und Patienten mit nahezu unerträglichen Schmerzen und Angstzuständen, mit Krebserkrankungen oder mit einem chronischen und an Schwere zunehmendem Leiden.
Zu oft wurde und wird ihnen die Therapie mit Cannabis vorenthalten, oder sie ist individuell nicht bezahlbar. Das ist so, obwohl die Standardtherapie weniger half oder auch schwere Nebenwirkungen mit sich brachte. Wir wissen, dass vor allem langandauernde Schmerztherapien zu schweren Nebenwirkungen führen können. Vielleicht aber hatten die Betroffenen auch einfach die falsche Grunderkrankung. Denn die Behandlung mit Cannabis wurde auf wenige Indikationsstellungen beschränkt.
Versuchen Sie einmal, sich in eine Betroffene aus meinem Wahlkreis zu versetzen. Sie hatte infolge einer Kinderlähmung jahrzehntelang schwere Schmerzzustände. Ihr wurde die Behandlung mit Cannabis – obwohl sie die Erfahrung gemacht hatte, dass sie ihr gut hilft – vorenthalten. Auch konnte sie diese Behandlung einfach nicht bezahlen. Ich bin seinerzeit mit einer Krankenkasse ins Gespräch gekommen. Es war nicht möglich, mit ihr eine individuelle Lösung herbeizuführen, mit der man über diese Hürde hätte hinüberkommen können.
Wir als Gesetzgeber sind also diesen Betroffenen lange eine Lösung schuldig geblieben. Man muss sagen, dass es weder an Gerichtsbeschlüssen noch an Betroffeneninitiativen – es gab davon viele – gefehlt hat. An dieser Stelle sage ich vielen Dank für die Hilfe vonseiten der Betroffeneninitiativen. Auch an parlamentarischen Initiativen – es waren auch Initiativen von den Bündnisgrünen dabei – hat es nicht gefehlt. Es gab solche Initiativen zum Beispiel 2005, 2007 und 2011 sowie auch in dieser Legislaturperiode.
Ich erinnere mich als Teilnehmer an Gesprächen in der letzten Legislaturperiode im Bundesministerium für Gesundheit daran, dass wir mit bescheidenem Erfolg zumindest hinter den Kulissen die Zahl derjenigen haben steigern können, die eine Sondergenehmigung bekommen haben; aber der Erfolg war sehr bescheiden. Und in dieser Legislaturperiode hat es drei Jahre gedauert, bis eine gesetzliche Regelung zum Abschluss gebracht werden konnte. Aber ich möchte auch sagen: Chapeau, Frau Mortler! In einer drogenpolitischen Veranstaltung zu Beginn dieser Legislaturperiode haben Sie gesagt: Man kann sich Cannabis als Medizin vorstellen. – Und nun liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor.
Es hat sich erfreulicherweise zwischen der ersten und der zweiten Lesung viel getan. Aus einem rigiden Regierungsentwurf ist im parlamentarischen Verfahren ein annehmbarer Gesetzentwurf geworden. Die Kritik nahezu aller Sachverständigen war offensichtlich ausreichend überzeugend und hat sozusagen zu einem Umdenken geführt.
Ich begrüße daher ausdrücklich, dass die Koalitionsfraktionen in ihren Änderungsanträgen klargestellt haben, dass die Therapieentscheidung für Cannabis als Medizin beim Arzt liegt und dass eine Nutzen-Risiko-Bewertung von anerkannten Standardtherapien ermöglicht wird, um sich für Cannabis als Therapie zu entscheiden, sodass man nicht erst warten muss, bis Erkrankte konventionell „austherapiert“ – so heißt das dann – sind.
Auch die Verbesserung bei der Kostenerstattung, die grundsätzlich erfolgen muss und nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden darf, ist gutzuheißen.
Dass allerdings nach wie vor an der verpflichtenden Begleiterhebung festgehalten wird, schmälert die Qualität des Gesetzes eigentlich unnötig, zumal eine solche Regelung im Rahmen des SGB V ein Fremdkörper ist; denn bisher bedarf es keiner Gegenleistung, wenn man eine Leistung bekommt. Meine Erwartung ist, dass wir nach der Verabschiedung des Gesetzes die Diskussion um eine valide, unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung fortsetzen und auf eine freiwillige Basis stellen, um zu evidenten Ergebnissen hinsichtlich der Cannabistherapie zu gelangen. Die Diskussion ist also noch nicht beendet.
Ich darf, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch eine weitere Erwartung äußern. Sie bezieht sich auf die laufenden Verfahren gegen Patientinnen und Patienten, in denen Cannabis aus medizinischer Indikation angewendet wurde und die im Geiste der neuen Gesetzlichkeit nicht zum Nachteil der Betroffenen ausgehen sollten.
Ich denke, das Gesetz stärkt zum Wohle der Patientinnen und Patienten die Therapiefreiheit der ärztlichen Behandler und ermöglicht, unbürokratisch angewandt, die Kostenerstattung. Unsere Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Möge das Gesetz zu einer Wiedergutmachung durch besonnene Anwendung in der Praxis beitragen!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
Eine Übersicht aller parlamentarischen Initiativen zur Drogenpolitik finden Sie hier.