BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Rede: Substitutionsbehandlung

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor genau zwei Wochen haben wir hier an dieser Stelle schon einmal über die Drogenpolitik gestritten. Ich habe seinerzeit darauf hingewiesen, dass das realitätsblinde „Weiter so“ angesichts der erheblichen negativen Auswirkungen der jetzigen Drogenpolitik ein Ende haben muss.

Das in dem Antrag der SPD thematisierte Problem in der Substitutionsbehandlung ist ein Beleg dafür, dass die herrschende Drogenpolitik erhebliches menschliches Leiden in Kauf nimmt. Denn was ist die Ursache dafür, dass die Versorgung von Opiatabhängigen nicht überall im notwendigen Umfang und ausreichender Qualität gewährleistet ist?

Was ist die Ursache dafür, dass Ärzte, die eine Substitutionsbehandlung anbieten, zumindest gefühlt mit einem Bein im Gefängnis stehen? Und was ist die Ursache dafür, dass in vielen deutschen Haftanstalten keine Sub-stitutionsbehandlung angeboten wird?

Es sind die geltenden rechtlichen Regelungen in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und die ideologisch begründete repressive Haltung mancher vor allem süddeutscher Haftanstalten und Landesregierungen. Ein kurzer Blick in die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung zeigt doch, welcher Geist da dominiert. Da geht es nicht vorrangig darum, eine gute Versorgungsqualität für die betroffenen Patientinnen und Patienten sicherzustellen, sondern da manifestiert sich ganz klar eine repressiv ausgerichtete Drogenideologie.

In dieser Verordnung wird den Ärztinnen und Ärzten die Indikation und Kontraindikation der Behandlung vorgegeben. Es werden ihnen die Art der Medikation, die Dosierung sowie die Applikation des Arzneimittels vorgeschrieben.

Es werden die Behandlungs- und Verschreibungsfrequenz, die Art der Begleitbehandlung, der Behandlungsabbruch bei Non-Compliance detailliert vom Staat bestimmt. Und sogar das Behandlungsziel, die Abstinenz, schreibt die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung den Ärztinnen und Ärzten vor.

Kennen Sie irgendeine andere chronische Erkrankung, bei der der Staat derart massiv in die ärztliche Therapiefreiheit eingreift und Patienten die Heilung quasi staatlich vorschreibt?

Dass es die herrschende Drogenpolitik zu ihrer Legitimation nicht eben so genau mit den Fakten nimmt, sieht man auch beim Thema Substitutionsbehandlung. So steht beispielsweise wörtlich in einem nur wenige Monate alten Bürgerschaftsantrag der Hamburger CDU: „Mit dem Ziel der Ausstiegsorientierung ist eine zeitlich unbegrenzte Behandlungsdauer nicht vereinbar. Es kann weder im Sinne der Substituierten noch im Interesse der sozialen Sicherungssysteme sein, die Behandlung mancher Opiatabhängiger jahrzehntelang vorzunehmen.“

Abgesehen davon, dass diese Formulierung ein gehöriges Ausmaß an Unmenschlichkeit offenbart, ist die Formulierung auch schlicht falsch. Die PREMOS-Studie zur Substitutionsbehandlung hat deutlich gezeigt, dass auf längere Sicht nur ein ganz kleiner Teil der Patientinnen und Patienten jemals die Abstinenz erreicht. Um es genau zu sagen: Nach sechs Jahren Behandlung waren gerade einmal 8 Prozent der Patientinnen und Patienten abstinent oder zumindest in einer abstinenzorientierten Therapie ohne Substitution. Die übrigen befanden sich noch in einer Substitutionsbehandlung, hatten die Behandlung abgebrochen oder waren verstorben.

Die Autoren der Studie schreiben ferner: „Die Risiken einer sehr langfristigen bzw. lebenslangen Substitution sind geringer als ständige Rückfälle mit dem Risiko einer weiteren Progression des Krankheitsbildes.“

Diese Fakten sprechen übrigens nicht gegen die Sub-stitutionsbehandlung. Aber sie sprechen dafür, an die Stelle ideologischer Vorgaben zur Abstinenz, zur Mitgabe des Substitutionsmittels oder der Verschreibung sowie aller anderen detaillierten staatlichen Vorgaben zur Behandlung dieser schweren chronischen Erkrankung endlich den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft treten zu lassen. Dafür sind die Behandlungsleitlinien und Richtlinien der Bundesärztekammer völlig ausreichend. Der § 5 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ist daher aus unserer Sicht verzichtbar.

Noch schlimmere Auswirkungen als in der Freiheit hat die herrschende Politik übrigens im Strafvollzug. Etwa 20 bis 30 Prozent der in Deutschland inhaftierten Menschen sind intravenöse Drogenkonsumenten. Dennoch – auf diesen Umstand weist auch der SPD-Antrag hin – bekommen nur 500 bis 700 der bis zu 15 000 infrage kommenden Inhaftierten eine entsprechende Behandlung.

Im von CSU und FDP regierten Bayern ist die Situation besonders dramatisch. Hier ist die Behandlung nur in einer einzigen Haftanstalt möglich und in der Regel auch nur für Inhaftierte, die eine Freiheitsstrafe von weniger als drei Monaten verbüßen. Dort herrscht mit Billigung des Justizministeriums in vielen Haftanstalten die mittelalterliche Vorstellung, Opiatabhängigkeit sei keine Krankheit und Substitution nur eine überflüssige Belohnung für Drogenkonsum.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den vorliegenden Antrag der SPD. Wir müssen endlich wegkommen von der repressiv orientierten Drogenpolitik. Ziel muss es sein, den opiatabhängigen Patientinnen und Patienten eine optimale gesundheitliche Versorgung zukommen zu lassen und ihnen so die Chance auf Linderung ihrer Abhängigkeitserkrankung zu eröffnen. Dabei helfen uns keine weltfremden Abstinenzideologien, sondern nur kooperative und patientenorientierte Versorgungsstrukturen.

Mehr dazu:

Eine Übersicht aller parlamentarischen Initiativen zur Drogenpolitik finden Sie hier.