Bundesregierung korrigiert sich - Voller Krankenkassenschutz für Kinder auch bei Beitragsrückstand der Eltern

Zehntausende Kinder haben bislang im Falle des Beitragsrückstands der Eltern ihren vollen Krankenversicherungsschutz verloren. Auf eine schriftliche Nachfrage des grünen Bundestagsabgeordneten und Obmanns im Gesundheitsausschuss des Bundestages Harald Terpe hat die Bundesregierung nun eingeräumt, dass diese Praxis der Gesetzlichen Krankenkassen rechtswidrig ist. Kinder und andere familienversicherte Angehörige hätten einen vollständigen Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, teilte die Bundesregierung mit. Sie habe dies den Krankenkassen in einem Rundschreiben inzwischen mitgeteilt.

"Die Gesundheit der Kinder ist ein hohes Gut. Kinder dürfen nicht für ihre Eltern haften. Ich bin froh, dass die Bundesregierung das auch so sieht und ihre Auffassung korrigiert hat", sagte Harald Terpe.

Die Bundesregierung hatte bislang die Auffassung vertreten, dass auch familienmitversicherte Angehörige von einem Beitragsverzug des Hauptversicherten betroffen seien und ebenso wie dieser nur Anspruch auf eine Minimalversorgung wie Akut- und Schmerzbehandlungen sowie Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern hätten.