Bundesregierung öffnet Tür für Organhandel

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gewebegesetzentwurfes im Bundeskabinett erklärt Dr. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestages:

Die Bundesregierung setzt beim Gewebegesetz auf die Täuschung der Öffentlichkeit. Kern des Gesetzentwurfes ist nicht wie behauptet die Anpassung an Vorgaben der EU-Richtlinie. Mit dem Gewebegesetz will die Bundesregierung in erster Linie die Tür für den Organhandel in Deutschland öffnen. Künftig sollen Organe unter das Arzneimittelgesetz fallen. Sie werden damit Teil des kommerzialisierbaren Arzneimittelhandels.

Bedenklich ist auch, dass die Regelungen zur finanziellen Entschädigung von Gewebespendern unklar gefasst wurden. Es besteht die Gefahr, dass durch die Gewährung einer höheren Entschädigung ungewollte finanzielle Anreize bei der Entscheidung für eine Organspende entstehen.

Problematisch ist zusätzlich, dass die Bundesregierung die Verwertung fötaler Zellen erleichtern will. Mütter sollen beispielsweise nur noch der Entnahme fötaler Zellen zustimmen können, aber künftig keinen Einfluss mehr auf deren Verwendung haben. Die Bundesregierung muss sich auch fragen lassen, ob sie durch die Entschädigungsregelungen des Gesetzentwurfes finanziell motivierte Schwangerschaftsabbrüche begünstigen will.

Zu begrüßen ist hingegen, dass der Gesetzentwurf der Organtransplantation nunmehr wieder einen Vorrang vor der Gewebetransplantation einräumt.