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Anlässlich der Verabschiedung des Arzneimittelwirtschaftlichkeitsgesetzes heute im Bundestag erklärt Dr. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss:
Die Bonus-Malus-Regelung ist zur wirksamen Steuerung der Arzneimittelausgaben ungeeignet. Statt Sanktionen und der pauschalen Unterstellung, die Ärzte würden unwirtschaftlich verordnen, brauchen die Ärzte eine wirksame Hilfestellung. Zum Beispiel durch eine Kosten-Nutzen-Bewertung der Arzneimittel und eine neutrale pharmakologische Beratung.
Die im Gesetz enthaltenen so genannten Tagestherapiekosten, bei deren Überschreitung die Ärzte nun haften müssen, sagen nichts aus über die Angemessenheit der Arzneimittelausgaben. Die Koalition selbst glaubt offenbar nicht recht an die Realitätstauglichkeit der Tagestherapiekosten und damit der Malus-Regelung. Denn noch in letzter Minute hat sie die zulässige Überschreitung der Tagestherapiekosten von fünf auf zehn Prozent erhöht.
Und die Möglichkeit, das Malus-System auf der Ebene der Selbstverwaltung freiwillig zu regeln, ist nichts anderes als die Wiedereinführung des Kollektivregresses.