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Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur Patientensicherheit bei HPV-Impfungen erklärt Dr. Harald Terpe MdB, Obmann für Bündnis 90 / Die Grünen im Gesundheitsausschuss des Bundestages:
Die Bundesregierung steckt den Kopf in den Sand. Risiken und tatsächliche Wirksamkeit der Impfung gegen die Gebärmutterhalskrebs auslösenden humanen Papillomviren (HPV) sind ungeklärt. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung bislang keinen Anlass sieht, die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut zu HPV in Frage zu stellen. Das ist unverantwortlich gegenüber den vielen Frauen, die sich gegen HPV impfen lassen. Es ist aber auch unverantwortlich gegenüber den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen, die eine Impfung mit unklarer Wirksamkeit finanzieren.
Im letzten Jahr ist in Deutschland bereits ein unklarer plötzlicher Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten. In den USA sind bislang 25 Frauen gestorben, auch in Österreich verstarb eine Patientin. Zudem gibt es Berichte über schwere Nervenschädigungen bei einzelnen Frauen.
Auch die Wirksamkeit der Impfung ist umstritten. So ist noch unklar, wie lang die Impfung überhaupt vorhält. Zudem erfasst sie nicht alle HPV-Typen, die Krebs auslösen könnten. In einigen neueren Studien gibt es Hinweise, dass die durch die Impfung bekämpften HPV-Typen möglicherweise durch andere HPV-Viren ersetzt werden.
Bedenklich ist zudem, dass die Zulassung der Impfstoffe gegen die Gebärmutterhalskrebs auslösenden humanen Papillomviren (HPV) vor Abschluss der Studien erfolgte. Also zu einem Zeitpunkt, als Wirksamkeit und Risiken der Impfung noch nicht angemessen beurteilt werden konnten. Zudem gibt es bislang keine unabhängige Begleitforschung zu den Risiken der Impfung.
Die Bundesregierung hat keine Bedenken, dass die Impfstoffhersteller Kampagnen sponsern, die für eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs werben. Zu der Tatsache, dass der Preis für den Impfstoff beider Hersteller sich bis auf den Cent gleicht und erheblich über dem in anderen Ländern liegt, will die Bundesregierung keine Stellung nehmen und verweist auf die Zuständigkeit der Kartellbehörden.