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Anlässlich des vom Bundesrat heute beschlossenen Gesetzentwurf Bayerns, welcher vorsieht, die Übergangsregelung zur Geltung des neuen Arbeitszeitgesetzes bis Ende 2007 zu verlängern, erklärt Dr. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestages:
Nachdem Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag ähnliches vereinbart haben, hat nun auch der Bundesrat den beständigen Einflüsterungen der Krankenhausträger nachgegeben. Es ist nicht einzusehen, warum Patientinnen und Ärzte die Trägheit der Krankenhausträger ausbaden müssen. Die überlangen Arbeitszeiten führen zu gefährlichen Überlastungen der Ärzte. Dies gefährdet auch die Patienten. Zudem werden durch die Überlegungen der Koalition und den Beschluss des Bundesrates auch die schon laufenden Verhandlungen zwischen einigen Krankenhausträgern und den Ärzten über neue Arbeitszeitmodelle torpediert.
Wir lehnen daher den Vorstoß des Bundesrates ab und werden im weiteren parlamentarischen Verfahren darauf dringen, dass die neuen Arbeitszeitregelungen wie geplant am 1. Januar 2006 in Kraft treten können.
Die Auswirkungen des neuen Arbeitszeitgesetzes könnten durch neue Arbeitszeitmodelle weitgehend aufgefangen werden. Zu diesem Schluss kommt auch eine Studie, die die Krankenhausgesellschaft 2004 selbst in Auftrag gegeben hatte. Die Kosten dennoch notwendiger Neueinstellungen können durch das Förderprogramm der Bundesregierung gedeckt werden. Erstaunlich nur, dass diese Mittel bisher nur teilweise abgerufen werden.