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Anlässlich der heutigen Debatte des Deutschen Bundestages über einen Gesetzentwurf zur Regelung der Patientenverfügung erklärt Dr. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestages:
Der von dem Kollegen Stünker vorgelegte Gesetzentwurf zur Patientenverfügung wiegt die Menschen in falscher Sicherheit. Er vermittelt den Eindruck, dass man allein durch das Abfassen einer Patientenverfügung ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Sterben garantieren kann. Das ist nicht der Fall.
In dem Moment, in dem Patientinnen oder Patienten einwilligungsunfähig werden, sind sie von anderen Menschen abhängig. Daran ändert auch eine Patientenverfügung nichts. Es ist daher besser, die Stellung von Vertrauenspersonen wie Angehörigen oder Vorsorgebevollmächtigten zu stärken.
Der Gesetzentwurf offenbart ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem fürsorglichen und mitmenschlichen Handeln von Angehörigen, Pflegekräften und Ärzten. Fürsorge und Verantwortung der Menschen füreinander sind aber keine Bevormundung, sondern ein Grundprinzip menschlichen Zusammenlebens.
Das eigene Sterben lässt sich im übrigen nicht im Voraus wie beispielsweise Vermögensdinge regeln. Krankheit und Tod verlaufen bei jedem Menschen unterschiedlich. Eine Patientenverfügung hilft Angehörigen und Ärzten nicht immer bei ihren Entscheidungen – zumal wenn sie ohne ausreichendes medizinisches Hintergrundwissen verfasst wurde. Viele der Ängste und Vorstellungen, aus denen heraus eine Patientenverfügung verfasst wird, entsprechen auch nicht der medizinischen Realität.