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Anlässlich der Pressekonferenz der Deutschen Hospizstiftung zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung erklärt Dr. Harald Terpe, Grüner Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestages:
Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung muss sich an der Lebenswirklichkeit orientieren. Darauf weist zu Recht auch die Deutsche Hospizstiftung hin. Die Vorschläge der Deutschen Hospizstiftung zur Patientenverfügung gehen in die richtige Richtung. Auch ich befürworte beispielsweise eine hinreichend Beratung vor Abfassung einer Patientenverfügung.
Es ist aber eine Illusion zu glauben, dass eine solche gesetzliche Regelung alle in der Praxis bestehenden Probleme lösen kann.
Viele Menschen scheuen davor zurück, eine Patientenverfügung zu verfassen. Das liegt hauptsächlich daran, dass die Menschen dem durch eine Patientenverfügung ausgelösten Automatismus misstrauen. Dies zeigen deutsche Studien aber auch Erfahrungen zum Beispiel aus den USA. Dort gibt es in einigen Staaten gesetzliche Regelungen, für die auch massiv geworben wurde. Selbst dies hat nicht zu einer größeren Anzahl von Patientenverfügungen geführt.
In Situationen, in denen ein Patient sich selbst nicht mehr äußern kann, ist es am besten, wenn eine mit seinen Wünschen und Vorstellungen vertraute Person vorhanden ist, die sich für ihn einsetzt. Diese Vertrauenspersonen gilt es zu stärken.