Streik der Charité-Ärzte ist berechtigt

Anlässlich des Streiks der Ärzte des Berliner Universitätsklinikums Charité erklärt Dr. Harald Terpe, Obmann im Bundestagsausschuss für Gesundheit und Pflege:

Das Anliegen der streikenden Ärzte des Berliner Universitätsklinikums Charité ist berechtigt. Vor allem die überlangen Arbeitszeiten sind unzumutbar. Der Streik ist auch ein Signal an Bundesregierung und Bundesrat nicht einseitig die Partikularinteressen der Krankenhausgesellschaft zu fördern. Das neue Arbeitszeitgesetz muss zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.

Seit Jahren ist der Krankenhausgesellschaft bekannt, dass das ?Arbeitszeit-Urteil? des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2003 umgesetzt werden muss. Dennoch haben bis jetzt erst ein Drittel der Träger neue Arbeitszeitmodelle mit den Ärzten vereinbart. Wir befürchten, dass die Krankenhausträger angesichts der Pläne der Bundesregierung und des Bundesrates zur Verlängerung der Übergangsfristen bis Ende 2007 noch zögerlicher bei solchen Vereinbarungen werden. Eine solche Politik geht letztlich zu Lasten der Patienten.