Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sind auch bei Beitragsrückstand der Eltern möglich

Der grüne Bundestagsabgeordnete und Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestages Dr. Harald Terpe hat darauf hingewiesen, dass gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder auch dann von den Kassen übernommen werden, wenn deren Eltern mit ihren Beiträgen gegenüber den Krankenkassen im Rückstand seien. Dies habe eine Klarstellung der Bundesregierung auf Anfrage Terpes ergeben. "Vorsorgeuntersuchungen wie die U1 bis U9 sind ein wichtiges Instrument für die Kindergesundheit. Es wäre verantwortungslos, Kindern solche Untersuchungen zu verweigern", sagte der grüne Gesundheitspolitiker. Terpe forderte die Krankenkassen auf, die Kosten dieser Untersuchungen zu übernehmen.