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Die Bundesregierung hatte ihren Entwurf des Gewebegesetzes am 9. November 2007 in den Bundestag eingebracht. Vordergründig soll das Gesetz die EU-Gewebegerichtlinie umsetzen und so für europaweit hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Übertragung von Geweben und Organen sorgen. Bei genauerer Betrachtung fällt allerdings auf, dass Gewebe und Organe künftig dem Arzneimittelgesetz unterfallen sollen. Damit ist dem Handel mit Geweben und Organen künftig Tür und Tor geöffnet.
Wir haben nachfolgend wichtige Dokumente und Einschätzungen zu dem Gesetzentwurf zusammengetragen:
Eigene Stellungnahmen und Anträge
Beschlußempfehlung, Gesetzentwurf, EU-Geweberichtlinie
Stellungnahmen Verbände
Aktivitäten nach der Verabschiedung des Gesetzes