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Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich seit dem Frühjahr 2007 mit dem Thema Patientenverfügung. Es fand eine erste allgemeine Debatte des Bundestages zu diesem Thema statt, in der Abgeordnete der Fraktionen ihre unterschiedlichen Meinungen darstellten. Da sich in keiner Fraktion eine eindeutige Haltung zu der Thematik abzeichnet, haben die Fraktionen sich entschlossen, es jedem einzelnen Abgeordneten zu überlassen, welche Ansicht er unterstützt.
Der Bundestag hat am 18. Juni 2009 mehrheitlich den Gesetzentwurf der Abgeordneten Stünker et al. angenommen. Ich halte diese Entscheidung für falsch. Persönliche Erklärung zur Abstimmung.
Nach intensiven Beratungen einigten sich die Abgeordneten-Gruppen um den bisherigen Entwurf Bosbach/Röspel/Winkler/Fricke und die Gruppe Göring-Eckardt/Terpe auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf. Dieser wurde am 21.10.2008 der Öffentlichkeit vorgestellt und wird im November in den Deutschen Bundestag eingebracht:
Daüber hinaus gibt es bereits einen in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf der Gruppe Stünker, Kauch:
Desweiteren existiert ein Gesetzentwurf einer Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Zöller (CDU/CSU):
Ältere Gesetzentwürfe
Ältere Dokumente
Literaturhinweise