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Frauen sehen sich in der Schwangerschaft mit einem immer größer werdenden Angebot an pränataldiagnostischen Untersuchungen konfrontiert. Viele dieser Untersuchungen dienen in erster Linie nicht dazu, Mutter und Kind zu helfen, sondern Auffälligkeiten wie eine mögliche Behinderung des Kindes abzuklären. Besteht der Verdacht auf eine solche Behinderung, stellt sich für viele Frauen die Frage, ob sie das Kind behalten oder die Schwangerschaft abbrechen. Obwohl ein Schwangerschaftsabbruch allein aufgrund einer Behinderung des Kindes eigentlich rechtlich nicht zulässig ist, werden heute rund 90 Prozent der Schwangerschaften, bei denen der Verdacht auf Down- Syndrom besteht, abgebrochen.
Einig sind sich alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages darin, dass die Hilfen für die betroffenen Frauen und Paare, die mit der Diagnose einer möglichen Behinderung konfrontiert werden, verbessert werden müssen. Insbesondere soll den Betroffenen immer die Möglichkeit gegeben werden, eine psychosoziale Beratung, auf die sie heute schon einen gesetzlichen Anspruch haben, wahrzunehmen. Viele Frauen befinden sich nach der Diagnose in einem Schockzustand. Sie gilt es davor zu schützen, dass sie – durch Ärzte oder das persönliche oder gesellschaftliche Umfeld – zu einer übereilten Entscheidung gedrängt werden, die sie hinterher bereuen.
Uneinigkeit besteht, inwieweit es dafür notwendig ist, die bestehenden Gesetze zu verändern. Eine Gruppe von Abgeordneten aus der SPD, der Linkspartei und den Grünen möchte keine gesetzliche Änderung, sondern sieht die ärztliche Selbstverwaltung in der Pflicht. Die Mehrheit der Abgeordneten, zu denen auch Dr. Harald Terpe zählt, hält eine Gesetzesänderung für notwendig. Nach ihrer Meinung sollen Ärzte zukünftig verpflichtet sein, die Schwangere auf ihren Beratungsanspruch hinzuweisen und ihr eine (mindestens) dreitägige Bedenkzeit einzuräumen, bevor sie eine Entscheidung trifft.
Am 13. Mai 2009 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich für den Gesetzentwurf Singhammer, Griese, Göring-Eckhard, Terpe und andere gestimmt.
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