Dossier Stammzellgesetz

Nach dem Embryonenschutzgesetz ist es in Deutschland verboten, menschliche Embryonen für Forschungszwecke zu zerstören. Auch die Herstellung von Embryonen für Forschungszwecke ist untersagt. Die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen ist jedoch unter Auflagen möglich und wird durch das Stammzellgesetz vom Juli 2002 geregelt.

Dieses Gesetz und insbesondere die darin enthaltene Regelung, dass nur embryonale Stammzellen nach Deutschland importiert werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden (Stichtagsregelung), wird in Deutschland kontrovers diskutiert.

Die Konfliktlinien der derzeitigen Diskussion im Deutschen Bundestag verlaufen quer durch die Fraktionen des Bundestages.
Hierbei gibt es vier verschiedene Positionen, hinter denen sich wiederum Anträge bzw. Gesetzentwürfe verbergen.

  1. Beibehaltung der Stichtagsregelung Drs. 16/7985 und Drs. 16/7984
  2. einmalige Verschiebung des Stichtages Drs. 16/7981
  3. vollständige Aufhebung der Stichtagsregelung Drs. 16/7982
  4. Keine zulässigkeit von Forschungen mit embryonalen Stammzellen Drs. 16/7983

Dr. Harald Terpe hat sowohl den von Priska Hinz und anderen initiierten Antrag  zur adulten Stammzellforschung (1, Drs. 16/7985) als auch den Gesetzentwurf von Hubert Hüppe (4, Drs. 16/7983) zur Forschung mit embryonalen Stammzellen mitgezeichnet.

Argumente

Eine Verschiebung des Stichtags kann wissenschaftlich nicht begründet werden

 

Es gibt ethisch unbedenklichere und dennoch erfolgversprechende Alternativen zur Forschung mit embryonalen Stammzellen wie zum Beispiel die Forschung an adulten Stammzellen. Adulte Stammzellen (zum Beispiel aus dem Knochenmark) werden bereits international klinisch eingesetzt, etwa bei der Behandlung von Herzinfarkten oder Leukämie. Demgegenüber wachsen weltweit die Zweifel, ob überhaupt jemals Therapien mit embryonalen Stammzellen entwickelt werden können. Bislang gibt es dafür noch kein einziges Beispiel.

Deutschland nimmt in der Stammzellforschung einen Spitzenplatz ein.

Es ist verständlich, dass viele Menschen – vor allem wenn sie von einer schweren Krankheit wie Parkinson oder Mukoviszidose betroffen sind - hohe Erwartungen an die biomedizinische Forschung haben. Darum müssen diejenigen Ansätze, die eine Chance auf Realisierbarkeit haben, genutzt werden. Schon heute nimmt Deutschland in der adulten Stammzellforschung einen internationalen Spitzenplatz ein - dieser sollte weiter gestärkt werden.

Eine Reduzierung der Debatte auf die Formel „Embryonenschutz kontra Forschungsfreiheit“ wird dem Thema nicht gerecht. Aber die Verwendung von Embryonen ist die Voraussetzung für die Entwicklung von embryonalen Stammzelllinien. Damit können sie aus ethischer Sicht nicht wie normales „Forschungsmaterial“ behandelt werden. Dies zeigt sich auch daran, dass fast alle EU-Länder (mehr oder weniger restriktive) Schutzregelungen für den Umgang mit embryonalen Stammzellen beschlossen haben. Eine Freigabe der embryonalen Stammzellforschung aus rein ökonomischen oder Wettbewerbsgründen ohne ethische Grenzen ist nicht akzeptabel.