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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn die Pauschalpolemik nach dem Motto ?Mehr Ethik statt Monetik? zurückweisen. Das bin ich meinen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen einfach schuldig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Dem sperrigen Wort ?Vertragsarztrechtsänderungsgesetz? ist nicht auf Anhieb anzumerken, dass es dabei um Liberalisierung und Flexibilisierung geht. Wer wünschte sich nicht eine Zunahme von Freiheit? Ich jedenfalls kenne in meinem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg eine Reihe von Vertragsärzten, die sich gerne von zunehmend erforderlicher Mehrarbeit und existenzgefährdender Unterfinanzierung befreien würden.
Ich denke ? das ist schon gesagt worden ?, dass der Gesetzentwurf eine Reihe sinnvoller Regelungen enthält. An einer entscheidenden Stelle versagt der Gesetzentwurf aber: Er geht nicht mit der Einführung einer leistungsgerechten Vergütung einher; die ist leider auf 2009 verschoben worden. Ich denke, es wäre besser, wenn das Hand in Hand ginge mit den gesetzlichen Regelungen, die jetzt in Bezug auf die Liberalisierung getroffen werden. Natürlich ist es zu begrüßen, wenn gesetzgeberisch auf inhaltlich begründete neue Versorgungsformen und veränderte Bedingungen im Gesundheitswesen reagiert wird, zumal in diesem Fall durch die Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung eine komfortable Vorarbeit geleistet wurde. Ich bezweifle aber, dass die Idee, Filialpraxen in unbegrenzter Zahl und räumlich unbegrenzt zu betreiben, zielführend ist. Das ist eine Regelung, die noch über die Zweigpraxenregelung der Selbstverwaltung hinausgeht. Die Versorgungslücke ? Stichwort: Hausarztmangel im Osten ? wird sich meiner Meinung nach damit vermutlich nicht schließen lassen, sondern es könnte sich eher noch ein Einfallstor für verzerrten oder unlauteren Wettbewerb ergeben.
Prinzipiell kann ich die Kritik der Bundesärztekammer verstehen. Sie sagt, dass der Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung mit der berufsrechtlichen Regelung, die in der Vergangenheit auch in die Landesgesetzgebung Einzug gehalten hat, noch nicht kompatibel ist. Da ist sicherlich noch einiges zu tun.
Es wird immer wieder argumentiert ? auch im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ?, dass mehr Wettbewerb ins System soll. Aus ärztlicher Sicht ist der Wettbewerb um die beste Qualität zu präferieren. Ich wage die These, dass das Vertragsarztsystem in marktwirtschaftlicher Hinsicht nur einem eingeschränkten Wettbewerb unterliegen kann ? das hängt mit den regionalen Unterschieden zusammen, die schon angesprochen wurden ?, es sei denn, es werden Wettbewerbsverzerrungen in Kauf genommen.
In diesem Zusammenhang muss über die Regelungen des Gesetzentwurfs zu den Medizinischen Versorgungszentren noch diskutiert werden, insbesondere über die Nachbesetzungsregelungen und die Unklarheiten hinsichtlich der Finanzierung.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch darauf hinweisen, dass ich persönlich kein Verständnis dafür habe, wenn fast 16 Jahre nach der Vollendung der deutschen Einheit immer noch an dem Grundsatz ?Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? gerüttelt wird.
(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Richtig!)
Ich kann daher nicht nachvollziehen, warum Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die ostdeutschen Zahnärzte weiter benachteiligen wollen. In dieser Frage waren wir mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz schon weiter.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)
Sie sehen, es gibt bei diesem Gesetzentwurf reichlich Diskussionsbedarf.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)