BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Bessere Behandlungsbedingungen für Abhängige

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Behandlung Opiatabhängiger sind nach wie vor unzureichend. Folge: Die Versorgungsqualität sinkt.

11.03.10 –

Eine kürzlich vorgestellte Studie des Bundesverbandes für akzeptierende Drogenarbeit akzept e.V. zeigt, dass die Versorgungsqualität für Opiatabhängige in Deutschland in vielen Regionen unzureichend ist. So steigt die Zahl der Patientinnen und Patienten kontinuierlich an, während die Zahl der substituierenden Ärztinnen und Ärzte seit Jahren stagniert. 2009 waren fast 75.000 Menschen in Behandlung. Die Zahl der substituierenden Ärzte lag dagegen bei circa 2.700.

Starre Vorschriften behindern Versorgungsqualität

Ursache hierfür sind vor allem die starren Bestimmungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV), die zu einer Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit und zu einer erheblichen Verunsicherung in der Ärzteschaft führen. Zuletzt liefen in Niedersachsen gegen fast die Hälfte der substituierenden Ärztinnen und Ärzte staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren.

Die Regelungen der BtMVV schränken auch das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten unmäßig ein. So sehen die Regelungen etwa vor, dass Patientinnen und Patienten das Substitutionsmedikament unter keinen Umständen mitgegeben werden darf. Das ist besonders lebensfremd bei Betroffenen, die stabilsiert und sozial integriert sind. Die oft unzureichende Ausstattung und die fehlenden Standards der Psychosozialen Begleitung Opiatabhängiger sind weitere Ursachen.

Bundesregierung ist gefragt

Wir hatten vor diesem Hintergrund bereits in der vergangenen Wahlperiode einen Antrag eingebracht, der auf die Lösung der vorhandenen Versorgungsprobleme abzielte. Neben einer Vereinfachung der Mitgaberegeln für Substitutionsmedikamente durch die Bundesregierung fordern wir von den Bundesländern nach wie vor ein bedarfsgerechtes Angebot bei der die Substitutionsbehandlung in der Regel begleitenden Psychosozialen Hilfen (PSB) sowie ausreichend Therapieplätze auch im Strafvollzug.

Bundesärztekammer überarbeitet Richtlinien

Auch die Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger haben in der Vergangenheit die Situation nicht eben erleichtert. Schon lange war daher eine Überarbeitung dieser Regeln gefordert worden. Nun hat die BÄK ihre Richtlinien novelliert. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Behandlung der Opiatabhängigen lebensnäher zu gestalten und die Substitutionsbehandlung für Ärztinnen und Ärzte attraktiver zu machen.

Insbesondere hat die BÄK die Zielsetzung der Behandlung neu definiert. Die Behandlungsziele müssen nun am konkreten Einzelfall und der gegenwärtigen Situation der Patientin bzw. des Patienten ausgerichtet werden. Das pauschale Abstinenzgebot tritt in den Hintergrund. Der Konsum zusätzlicher Drogen (Beikonsum) führte früher zudem den Richtlinien gemäß zum Abbruch der Behandlung. Der Begriff Beikonsum taucht nunmehr nicht mehr auf. Auch dies ist zu begrüßen. Der Beikonsum als Rückfall ist vor allem in frühen Stadien der Behanlung nach Ansicht von Experten eher der Normalfall als die Ausnahme.

Kategorie

Drogen & Sucht | Gesundheit