Erdölförderung in M-V: Bergrecht unverzüglich reformieren

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2013 ernst zu nehmen und das Bundesbergrecht unverzüglich zu reformieren, um die Rechte der vom Bergbau betroffenen Anwohner, Kommunen und von Umweltverbänden deutlich zu stärken. Sie haben dazu am Donnerstag (20.3.2014) einen Antrag in den Bundestag eingebracht.

24.03.14 –

Harald Terpe, Bundestagsabgeordneter aus Mecklenburg-Vorpommern (GRÜNE) sieht gerade auch mit Blick auf die aktuellen Erdölförderungsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern dringenden Handlungsbedarf und erläutert: „Das deutsche Bergrecht ist antiquiert und nicht mehr zeitgemäß. Es misst den Interessen der von Bergbau betroffenen viel zu wenig Bedeutung bei. Der Bergbau hat mit der derzeitigen Regelung Vorrang vor allen anderen Belangen, es findet keine gleichwertige Interessenabwägung in der Planungs- und Genehmigungsphase statt. Das gilt insbesondere auch für die Erdölförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Ölvorräte liegen besonders in der Nähe der Ostseeküste und damit in Gebieten, die für Tourismus und Naturschutz von besonderer Bedeutung und dementsprechend schutzwürdig sind. Wir fordern eine gleichrangige Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz, höchste Technikstandards und mehr Transparenz mit einer frühzeitigen, verbindlich vorgeschriebenen aktive Öffentlichkeitsbeteiligung bereits ab der Erkundungsphase bei allen bergrechtlichen Genehmigungsverfahren. Der Einsatz der Fracking-Technologie mit umwelt- und/oder gesundheitsgefährdenden Stoffen muss grundsätzlich ausgeschlossen werden.“

 

Hintergrund: Im Dezember 2013 urteilte das Bundesverfassungsgericht über den Braunkohletagebau Garzweiler II. Die Richter übten Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung des Bergrechts und stärkten die Rechtschutzmöglichkeiten der von Großvorhaben Betroffenen. Das Gericht zeigte Handlungsbedarf auf, dass zukünftige Genehmigungs-verfahren auf klareren und transparenteren Verfahren zu beruhen haben und eine umfassende Gesamtabwägung beinhalten. Anwohnerinnen und Anwohner müssen bereits gegen die behördliche Zulassung von Vorhaben vorgehen können.

Rechtsgrundlage für den Abbau von Bodenschätzen ist das Bundesberggesetz. Dieses Recht gibt dem öffentlichen Interesse des Bergbaus weitgehend Vorrang vor anderen Interessen – insbesondere Umweltschutz und individuellen Grundrechten.

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