Expertenkommission zur Zukunft der Stasiunterlagenbehörde

Zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU), die bisher laut Stasi-Unterlagen-Gesetz bis 2019 arbeitet, wurde am Freitag, den 04.07.2014, im Bundestag die Einsetzung einer Expertenkommission beschlossen.

07.07.14 –

Die Kommission soll Empfehlungen für eine zukunftsfähige Verwaltungsorganisation der Archive der Stasi-Akten und die Weiterentwicklung der Bildungs- und Forschungsarbeit im Rahmen der Aufarbeitung der SED-Diktatur erarbeiten, wobei der Aktenzugang wie bisher grundsätzlich erhalten bleiben soll.

„In der Wendezeit haben viele Menschen in Ostdeutschland darum gekämpft, dass die regionalen Stasi-Zentralen besetzt, die Akten gesichert und dem Volk zugänglich gemacht worden sind. So wurde der Grundstein gelegt für einen historisch beispielhaften Aufklärungsprozess in der deutschen Geschichte und eine individuelle sowie die kollektive Unrechtsbewältigung überhaupt erst möglich gemacht.

Dieser besondere regionale Verdienst der heutigen Außenstellen im deutschen Einheitsprozess ist nicht nur von historischem Wert, er ist sichtbarer Ausdruck einer einmaligen partizipativen Geschichtsaufbereitung.

Die Außenstellen der BStU sind regionale Orte des unmittelbaren Erlebens und der Betroffenheit. Deshalb ist wichtig, dass die  Einheit von Akteneinsicht und unmittelbarem Erleben vor Ort auch nach der Umstrukturierung für alle Betroffenen und Interessenten aus Bildung, Forschung,  Medien und Öffentlichkeit gewährleistet ist“, führt Harald Terpe aus.

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