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19.04.10 –
Eine verbesserte Kooperation der Gesundheitsberufe kann zur Behebung von Problemen in der medizinischen Versorgung gerade in strukturschwachen Regionen beitragen. Speziell der Einsatz hochqualifizierter Pflegekräfte insbesondere in ambulanten Pflegediensten kann einen eigenständigen Beitrag zur Absicherung des medizinischen Versorgungsbedarfes der Bevölkerung leisten. Auch Experten wie der Sachverständigenrat für die Entwicklung im Gesundheitswesen haben darauf wiederholt hingewiesen.
Dennoch läßt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht erkennen, dass sie ein gesteigertes Interesse an einem Ausbau der Möglichkeiten zur Aufgabenübertragung an Pflegekräfte hat. Schlimmer noch: Sie legt auch wenig Engagement an den Tag, um die Rahmenbedingungen für vorhandene Modelle zur Delegation ärztlicher Aufgaben an Pflegekräfte wie etwa AGnES oder VERAH zu verbessern. So hatte der Bewertungsausschuss aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Krankenkassen 2009 in Umsetzung einer Bestimmung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes von 2008 einen Beschluss zur Vergütung von ärztlich übertragenen Aufgaben gefasst. Das Problem: Die Vergütung wurde beschränkt auf unterversorgte Regionen und in der Höhe so begrenzt, dass sich die Einstellung von besonders qualifizierten Pflegekräften für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren nicht rechnet. Noch nicht einmal die Fahrtkosten dieser Pflegekräfte, in ländlichen Regionen durchaus nicht gering, wurden berücksichtigt. Die Bundesregierung hat indes den Beschluss nicht beanstandet und lediglich um eine laufende Überprüfung durch den Bewertungsausschuss gebeten. Offenbar erst durch unsere Kleine Anfrage wurde nun ein erster Sachstand der Überprüfung abgefragt. Dieser soll alsbald vorliegen.
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurden 2008 zudem Möglichkeiten geschaffen, die über AGnES, VERAH & Co. hinausgehende Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegekräfte zumindest in Modellvorhaben zu untersuchen. Der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten und Krankenkassen wurde beaufragt, diese Modellvorhaben in einer Richtlinie zu konkretisieren. Bislang ist jedoch nichts passiert. Die Bundesregierung geht nun davon aus, dass die Richtlinie im Laufe des Jahres 2010 beschlossen wird. Sollte dies nicht geschehen, wolle sie prüfen, wie der "Fortgang des Verfahrens" weiter beschleunigt werden könne. Damit wird zumindest eine Auswertung dieser Modellvorhaben erst in einigen Jahren möglich sein - von der Einführung in die Regelversorgung ganz zu schweigen.
Genaue Zahlen zu den bislang in den KV-Bezirken tätigen besonders qualifizierten Pflegekräften liegen der Bundesregierung nicht vor. Insofern ist noch keine Aussage über regionale Schwerpunkte oder Trends möglich. Im 2. und 3 Quartal 2009 wurden insgesamt bundesweit 96 Genehmigungen ausgesprochen. Schwerpunkte sind hier Sachsen-Anhalt (44), Bayern (32), Brandenburg (10) und Mecklenburg-Vorpommern (7). Auch in Hamburg wurden zwei Genehmigungen erteilt. Detailierte Angaben sollen nachgereicht werden.
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