Die monatliche Vergütung für ein studienbegleitendes oder vergleichbares Vollzeitprakti- kum (à 40 Stunden pro Woche) in der Landesgeschäftsstelle oder in der Landtagsfraktion beträgt mindestens 300 Euro pro Monat. Den Kreisverbänden wird nahegelegt, dieselben Grundsätze einzuhalten wie der Landesverband.
12.05.11 –
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