V6: Gender Gap [_]

In allen Satzungen und Ordnungen des Landesverbands wird zur Wahrung der Genderneutralität von Funktionsbezeichnungen mit definiertem grammatischen Genus künftig das „Gender Gap" (Unterstrich an der Grenze zwischen grammatikalisch maskuliner und femininer Form) verwendet.

12.05.12 –

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Kategorie

Beschluss | Familie und Soziales | Güstrow, Mai 2012