BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Sterbebegleitung

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Vielen von uns ist spätestens in den Diskussionen der vergangenen Monate bewusst geworden, dass in Erwartung des Lebensendes, des Sterbens gar, Krankheit und Schmerz, Einsamkeit und das Gefühl, zur Last zu fallen, oder auch nur die Furcht davor von jedem von uns Besitz ergreifen können. Derartige existenzielle Krisen machen die Betroffenen unsicher und anfällig, umso mehr, wenn es um Leben und Tod geht. Viel spricht deshalb dafür, dass sich der Freiheitsgrad von Entscheidungen verschiebt, der Wille sehr volatil und die Selbstbestimmung bedroht ist.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Notwendigkeit gesehen, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung strafrechtlich zu unterbinden und somit Fremdbestimmung vorzubeugen.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Unsere Mitmenschen sollen sich gerade nicht genötigt fühlen, eine derartige geschäftsmäßig organisierte Beihilfe zur Selbsttötung quasi im Gewand einer normalen Dienstleistung als vermeintlich einfache Lösung aller Probleme in Anspruch zu nehmen.

Ich betone: Die Dualität von Freiheit und Verantwortung in unserer Gesellschaft gebietet mir, organisierte Suizidbeihilfe nicht als soziale Normalität billigend in Kauf zu nehmen, sodass der Suizid zu einer Handlungsoption wird, die gleichberechtigt neben anderen steht.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Das gilt auch und besonders für den ärztlich assistierten Suizid. Wir machen in unserem Gesetzentwurf keinen Unterschied zwischen Ärzten und Nichtärzten. Wir wollen kein Sonderrecht für die Ärzte beim Suizid, weder besondere Verbote noch besondere Vorrechte. Der assistierte Suizid ist für mich keine ärztliche Aufgabe und sollte es meiner Ansicht nach auch nicht werden, und das gerade wegen der besonderen Vertrauensstellung, die Ärzte genießen.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Ich bin der Meinung, das verhindert eine Auseinandersetzung, ein Gespräch über den Suizid. Ärzte sollten daher rechtlich genauso behandelt werden wie alle anderen Staatsbürger – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Um in diesem Zusammenhang noch ein Missverständnis aufzuklären: Es wird immer unterstellt, unser Gesetzentwurf greife in die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten auf onkologischen und Palliativstationen ein – ich kann mich an Redebeiträge erinnern, in denen das besonders schrill vorgetragen worden ist –, aber das ist falsch. Gerade diese ärztliche Berufsgruppe hat ein anderes Selbstverständnis und auch ein anderes Behandlungsziel, nämlich Sterbenden zu helfen, Schmerzen und Angst zu lindern, Menschen das Sterben zu erleichtern. Hilfe beim Suizid ist nicht Ziel oder regelmäßiger Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Sie bleiben deshalb auch nach unserem Gesetzentwurf straflos.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Ich bitte auch darum, in den öffentlichen Diskussionen nicht immer wieder zu behaupten, dass anschließend der Staatsanwalt in die Palliativstationen und in die Hospize Einzug hält, weil wir im Gesetz irgendeine Lücke lassen.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Eine wichtige Frage ist: Bleibt nun die Selbstbestimmung auf der Strecke? Mitnichten. Auch wenn es oft anders suggeriert wird: Unser Gesetzentwurf ändert nichts an der Tatsache, dass der Suizid in Deutschland straflos ist; das soll so bleiben. Und er ändert nichts daran, dass Menschen, die einem anderen in einer existenziellen Krise – hier geht es um individuelles Erleben, indivi-duelles Vertrauen und individuelle Verantwortungsübernahme – beim Suizid helfen, in der Regel straflos bleiben.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Unser Gesetzentwurf schränkt die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen nicht ein – im Gegensatz beispielsweise zum Gesetzentwurf des Kollegen Hintze und -anderer, die bezüglich des ärztlich assistierten Suizids genau festlegen wollen, wann ein Mensch ihn in -Anspruch nehmen darf und wann nicht, an der ungeregelten Wirkung von Sterbehilfevereinen offenbar aber keinen Anstoß nehmen. Ich sage voraus: Hier werden sich Allianzen bilden; denn es gibt offensichtlich viele Kolleginnen und Kollegen, die an der ungeregelten Wirkung von Sterbehilfevereinen nichts ändern wollen.

Bei der anstehenden parlamentarischen Auseinandersetzung sollten wir daher genau hinschauen: Wir sollten Menschen, die leiden, Hilfe anbieten – durch Stärkung der Palliativmedizin, der Hospizbewegung und der Pflege. Wir haben bereits entsprechende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht.

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Herr Kollege.

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Wir sollten Menschen am Ende ihres Lebens das Sterben erleichtern, das Sterben seinen Lauf nehmen lassen. Aber wir sollten nicht einer vermeintlich einfachen Lösung das Wort reden.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Die vollständige Rede als Video können Sie sich hier anschauen.

Dateien

a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Drucksache 18/5373


b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiteren Abgeordneten eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz)
Drucksache 18/5374


c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung
Drucksache 18/5375


d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und weiteren Abgeordneten eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung
Drucksache 18/5376

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