Gesetzliche Krankenversicherung

Harald Terpe ist der nächste Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich natürlich den guten Wünschen für den Minister an, obwohl ich das nicht als „kränkeln“ bezeichnen würde, Karl, denn „kränkeln“ ist ein Begriff, der fast nichtmedizinisch ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass die Koalition mit ihrem Gesetzentwurf den zentralen Herausforderungen des Gesundheitssystems der kommenden Jahre ausweicht. Es liegt ein seitenstarker Gesetzentwurf voller kleinteiliger ministerialer Routine vor. Der Gesetzentwurf spiegelt aber auch den kleinmütigen gesundheitspolitischen Gestaltungsanspruch der Großen Koalition wider.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier und da werden kleine Verbesserungen vorgeschlagen, die zu begrüßen sind. Ich werde darauf eingehen. Hier und da werden aber auch unzulängliche Korrekturen vergangener eigener Fehler vorgenommen. Auch darauf werde ich eingehen. Die notwendigen Reformen der Versorgungsstruktur werden insgesamt jedoch auf die lange Bank geschoben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So fehlen dringend benötigte Regelungen zu einer breit getragenen regionalen Verantwortung zur Stärkung der Versorgung, insbesondere in ländlichen Räumen und in sozial benachteiligten Stadtteilen. An dieser Stelle sei mir eine kurze Anmerkung gegönnt. Es gibt den Sicherstellungsauftrag der KBV. Das genannte Problem ist aber nie gelöst worden. Ich glaube, wir lösen das Problem nur, wenn wir die Verantwortung regional breiter aufstellen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Gleiche gilt für das prekäre fortgesetzte Scheitern bei der Reform der Bedarfsplanung. Im Falle der Arztsitze zum Beispiel werden damit sogar Ihre eigenen Ziele torpediert. Kollege Lauterbach hat schon etwas zur Arztsitzverteilung gesagt. Es ist nun einmal so, dass die Bedarfsplanung auf völlig veralteten Zahlen und nicht auf der realen Krankenlast beruht. Dies führt zu Ungleichgewichten bei der Arztsitzverteilung.

Ich glaube, es ist vielleicht doch zu positiv gedacht, dass man einfach sagt: Wir vertrauen wieder auf die gleiche KBV, die den Sicherstellungsauftrag hat, die aber der Bedarfsplanung nicht nachgekommen ist, um diese ungleiche Arztverteilung zu beseitigen.

Nun aber zu den sinnvollen Regelungen. Ich will ein paar Beispiele nennen. Natürlich werden wir Grüne einer Nutzenbewertung beispielsweise von Medizinprodukten der hohen Risikoklassen zustimmen. Das ist im Übrigen eine Sache, die in den vergangenen Jahren insbesondere von der Union immer wieder torpediert worden ist. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode Vorschläge hierzu gemacht. Insofern freue ich mich, dass wir das jetzt gemeinsam durchsetzen können. Natürlich ist die Förderung der Weiterbildung für Hausärzte eine wichtige Sache. Die Aufstockung auf 7 500 Stellen begrüßen wir ausdrücklich. Es wird Zeit, dass wir bei der Weiterbildung der Hausärzte vorankommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben Ihre zentralen Projekte genannt. Sie haben zum Beispiel auf den Innovationsfonds abgehoben. Das ist auch nur die Korrektur eines vergangenen Fehlers. Bis 2008 gab es in Bezug auf die Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung nämlich Vergleichbares. Sie legen jetzt einen Innovationsfonds auf, der mit wesentlich geringeren Mitteln ausgestattet ist und wiederum nicht die Evaluation der ehemaligen integrierten Versorgung berücksichtigt. Damit sorgen Sie wieder für die gleiche Situation: Es können Anträge gestellt -werden. Aber das, was eigentlich nötig wäre, dass man beispielsweise Modellregionen für eine populations-orientierte integrierte Versorgung schafft, auch für benachteiligte Gruppen, lassen Sie vermissen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun zu der Frage, wer hier Antragsteller sein darf. Ich denke, in Zukunft sollten Regionen und Kommunen Antragsteller sein; das ist eine Herausforderung. Aber -gerade das wird vernachlässigt. Stattdessen gibt es Hinweise darauf, dass Pharmaunternehmen und Medizinproduktunternehmen Anträge stellen können. Das deutet darauf hin, dass es in Ihrem Gesetzentwurf zwar auch um Innovationen geht, aber nicht um die Innovationen, die man für eine vernünftige Versorgungsstruktur braucht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein paar kurze Ausführungen zum Zweitmeinungsverfahren. Sie sehen hier eine Regelung vor, die sich vordergründig an ökonomischen Kriterien orientiert. Wir sagen: Man muss überdenken, ob das ethisch so vertretbar ist. Bei Zweitmeinungsverfahren muss es nämlich primär um die Frage gehen: Was ist gut für den Patienten?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Deshalb muss man das als allgemeinen Anspruch bzw. Patientenrecht gestalten. Das macht auch Sinn im Hinblick auf die ökonomische Gestaltung der Versorgungsstruktur. Darüber können wir uns in der parlamentarischen Diskussion gerne auseinandersetzen.

Zur Versorgung von Menschen mit Behinderung. Sie machen hier einige Vorschläge, die sinnvoll sind. Als Beispiele nenne ich die Mitaufnahme in Hausarztverträge, die Barrierefreiheit von Krankenhäusern und Regelungen zur Zahnprophylaxe. Es fehlt hier aber ein umfassender Ansatz. Ich erinnere an das Trauerspiel in der parlamentarischen Diskussion, als es um unseren Antrag ging, und denke hier insbesondere an die Kollegen der Unionsfraktion. Ich denke, wir sollten in der parlamentarischen Anhörung zu unserem Antrag versuchen, Vorschläge zu finden, die wir in dem Entwurf eines Versorgungsstrukturgesetz berücksichtigen können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Zur Wartezeitenregelung. Es ist völlig richtig, dass der Anlass für die Diskussion um Wartezeiten nicht die Frage war, ob Kassenpatienten hier und da lange warten, sondern die Tatsache, dass sie im Durchschnitt länger warten als die Privatpatienten. Dieses Problem wird mit der Wartezeitenregelung überhaupt nicht gelöst.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, auch ansonsten haben Sie zu viel Hoffnung; denn Sie gehen den Ursachen dieser Wartezeiten nicht auf den Grund. Hier haben wir noch einen erheblichen Nachholbedarf.

Damit bin ich wieder bei dem, was Sie mit diesem Versorgungsstrukturgesetz überhaupt nicht erreichen, nämlich eine Verbesserung bzw. Reform der Bedarfsplanung.

(Maria Michalk [CDU/CSU]: Das haben wir doch geregelt! Man muss es nur umsetzen! – Gegenruf der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht geregelt!)

Natürlich gibt es bei bestimmten Facharztprofessionen Engpässe, und Sie werden mit keiner Serviceterminstelle dagegen ankommen. Ich frage mich in Bezug auf die Serviceterminstellen auch: Werden diejenigen, die sich am besten artikulieren können, einen Termin zulasten derer bekommen, die sich nicht so gut artikulieren können? Das ist eine Frage, die wir zumindest stellen müssen und die auch beantwortet werden muss.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir legen Ihnen zu diesem Gesetzentwurf einen eigenen Antrag vor. In diesem konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Punkte. Einige habe ich schon genannt: die Reform der Bedarfsplanung – das ist sehr wichtig –, die Organisation der sektorenübergreifenden Versorgung und Verbesserungen bei dem von Ihnen richtigerweise vorgeschlagenen Innovationsfonds. Das, was Sie hier leisten, kann noch nicht alles sein. In diesem Sinne freue ich mich auf die parlamentarische Diskussion und hoffe, dass wir noch eine ganze Reihe Verbesserungsvorschläge unterbringen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die Rede als Video finden Sie hier.