Transparenz im Gesundheitswesen

Als erster Redner in der Debatte hat der Kollege Dr. Harald Terpe, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverwaltung ist das tragende Prinzip bei der Organisation der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens; das wissen wir alle. Das ist so gewollt. Ihre Bedeutung dokumentiert sich deshalb auch dadurch, dass die Selbstverwaltungskörperschaften gesetzlich als Körperschaften öffentlichen Rechts verankert sind. Der Gesetzgeber hat die Verantwortung für das Funktionieren des Gesundheitssystems auf diese Selbstverwaltungskörperschaften übertragen und mithin natürlich auch die Verantwortung für fast 200 Milliarden Euro Versichertengelder und Steuermittel. Allerdings sind sozialrechtlich – besonders im SGB V – eine vielschichtige Zweckbindung und grundsätzlich der Maßstab der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit verankert worden. Ich glaube, das ist auch richtig so. Deshalb kann man sagen: Solidarisch aufgebrachte Beitragsgelder – ich glaube, darüber sind wir uns alle einig – und Steuergelder müssen dem Solidarsystem zugutekommen und dürfen nicht zweckentfremdet werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage interessierte uns, ob es eine ausreichende Transparenz bei der Mittelverwendung und eine ausreichende Aufsicht über die Mittelverwendung insbesondere bei den bundesweit agierenden Selbstverwaltungskörperschaften gibt. Seitens des Bundesministeriums ist auf eine entsprechende Frage geantwortet worden:

Es besteht keine gesetzliche Regelung, die zu einer … Veröffentlichung der Jahresrechnungen und Haushaltspläne

– zum Beispiel des GKV-Spitzenverbandes oder der KBV –

verpflichtet oder sie ausdrücklich untersagt.

Die Schlussfolgerung war für uns ein bisschen überraschend – Zitat –:

Für eine Veröffentlichung … sind gesetzliche Änderungen daher nicht erforderlich.

Das sehen wir anders. Wir fordern deshalb aus Gründen der größeren Transparenz und aus Aufsichtsgründen in Punkt 1 unseres Antrags eine vollständige Offenlegung der Haushaltspläne und Jahresrechnungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Anlass für diese Kleine Anfrage waren Medienberichte über Unregelmäßigkeiten im Finanzsektor einer dieser größeren bundesweiten Körperschaften. Es ging dort auch um eine Unternehmensbeteiligung. In der Antwort des BMG war interessant, dass das BMG, obwohl es formulierte, dass es selbst mit Nachdruck auf Aufklärung gedrängt habe, mehr als ein halbes Jahr später noch nicht abschließend informiert war. Hier wiederholt sich für uns nicht zum ersten Mal, dass vom Gesetzgeber beauftragte Körperschaften – manchmal sind es auch Stiftungen – nur widerstrebend auskunftsbereit sind. Ich finde, das darf nicht hingenommen werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Deshalb fordern wir in unserem Antrag speziell zur besseren Transparenz und Aufsicht, dass auch Unternehmensgründungen oder Unternehmensbeteiligungen, die nicht mit gesetzlichem Auftrag erfolgten, geprüft werden und sich das entsprechende Prüfrecht der zuständigen Rechtsaufsicht auch auf private Gesellschaften überträgt, bei denen die entsprechenden Selbstverwaltungskörperschaften die Mehrheit haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte unterstützen Sie unseren Antrag. Gern können Sie ihn auch noch verbessern. Er trägt auf jeden Fall zur Transparenz und zur besseren Aufsicht bei.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Sie können sich die Rede unter folgendem Link anschauen:

Permalink: http://dbtg.tv/fvid/3491123

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/1462) vom 21.5.2014: 

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801462.pdf

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/724) vom 6.3.2014: 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800724.pdf