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Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leisten mit der Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes einen würdigen Beitrag zur Beantwortung der uns alle in der Bevölkerung bewegenden Frage: Wie können und wollen wir unser Leben am Lebensende erleben? Unser Leben am Ende erleben, ohne erdrückende Angst, frei von Schmerzen und ohne Einsamkeit, möglichst inmitten einer tragenden Familie, inmitten von helfenden Freunden – das bestimmt die Wünsche der Menschen. Auf die lebendige tragende Hilfe kommt es an.
Es berührt mich immer wieder, wenn ich erlebe, mit welcher Empathie und welcher Kraft Ehrenamtliche in den Hospizdiensten sehr erfahren helfen und zunehmend dort einspringen, wo durch die sich wandelnde Gesellschaft die Familie zu klein geworden ist oder Freunde fehlen. Ich denke, wir alle sind den Ehrenamtlichen zu größtem Dank verpflichtet.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
In der Diskussion über den vorliegenden Gesetzentwurf konnte es deshalb nur heißen: Ehrenamt und Hauptamt fördern. Ehrenamt – das ist für mich das Familiäre, das ist ein Grundwert der Gesellschaft an sich.
Als Abgeordneter erlebe ich die zweite tiefgreifende gesetzliche Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Ich bin mir sicher, dass die Entwicklung weitergeht und auch weitergehen muss, zum Beispiel, was die Überwindung der uns allen bekannten regionalen Unterschiede in der Hospizversorgung angeht. Aber – das muss auch gesagt werden – wir werden die Probleme, die beispielsweise die Pflege betreffen, nicht im Rahmen der Palliativ- und Hospizgesetzgebung lösen. Diese müssen wir vielmehr im Rahmen der Pflegegesetzgebung lösen. Das muss ganz deutlich gesagt werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Durch die neuen gesetzlichen Regelungen zu den Kinderhospizen ist ein wichtiger Baustein gesetzt worden, um die regionalen Unterschiede zu beseitigen. Das ist mir ganz besonders wichtig. Aber auch die Fördermöglichkeit von professionellen Palliativteams in Regelkrankenhäusern – das ist schon mehrfach gesagt worden – ist ein wichtiger Schritt zur flächendeckenden Versorgung. Ich erhoffe mir davon einen Motivationsschub für die in einigen Regionen notwendigen Investitionen in stationäre Hospize. Es war mir ein besonderes Anliegen, dass auch Investitionen in stationäre Hospize irgendwie organisiert werden. Ich glaube, das ist im Gesetzentwurf angelegt; denn durch ihn könnte die regionale Gesundheitswirtschaft zu regionalen Förderprogrammen motiviert werden. Ich jedenfalls wünsche mir das und fordere dazu auch ausdrücklich auf, weil wir damit eine flächendeckende Versorgung erreichen können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die fraktionsübergreifende Arbeit am Hospiz- und Palliativgesetz ist ein gutes Beispiel für eine ergebnisoffene Zusammenarbeit, für einen diskursiven Politikstil. Ich wünsche mir, ohne einer Einheitspartei das Wort zu reden, dass wir auch bei anderen Inhalten die Kraft dazu finden können.
(Hilde Mattheis [SPD]: Ja, wir auch!)
Dies ist jedenfalls der Zeitpunkt, um sich für die vielen Diskussionen zu bedanken. Insbesondere bedanke ich mich bei Annette Widmann-Mauz, und natürlich ihren Mitarbeitern, mit denen wir sehr konstruktiv zusammenarbeiten konnten.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt kommt die Heiligsprechung!)
Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir ein gutes Gesetz geschaffen haben und dass dies ein guter Zwischenschritt auf dem Weg der Weiterentwicklung des Hospiz- und Palliativsystems in unserem Land ist.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die vollständige Rede als Video können Sie sich hier anschauen.
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland
(Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)
Drucksachen 18/5170, 18/5868
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
Drucksache 18/6585
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
- zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung als soziales Menschenrecht sichern
- zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gute Versorgung am Lebensende sichern - Palliativ- und Hospizversorgung stärken
Drucksachen 18/5202, 18/4563, 18/6585
Hier finden Sie alle gesundheitspolitischen Reden und Anträge sowie Kleinen Anfragen aus der 17. Wahlperiode.