Krankenhausversorgung

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gleich vorab: Wir werden den Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes ablehnen,

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Welche Überraschung! – Tino Sorge [CDU/CSU]: Wieso das denn? – Hilde Mattheis [SPD]: Surprise, Surprise!)

nicht weil das Gesetz gar keine vernünftigen Detailregelungen enthält – zum Beispiel haben wir bei der Palliativmedizin ausdrücklich zugestimmt –,

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Aha!)

auch nicht, weil wir etwa meinen, dass die bis 2020 bereitgestellten Milliardenbeträge den Krankenhäusern nicht helfen würden.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Warum dann nicht? – Tino Sorge [CDU/CSU]: Dann stimmen Sie doch zu!)

Nicht einmal das Argument, das alles sei nicht ausreichend, werden wir bemühen. Vielmehr stimmen wir aufgrund des Versäumnisses nicht zu, dass mit dem Gesetz kein Schritt hin zur Lösung der völlig unzureichenden Investitionsfinanzierung gegangen wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU: Länder! Länder!)

Dies sowie die verschleppte Reform der bedarfsorientierten, regionalen und sektorenübergreifenden Versorgungsplanung stellen die grundsätzlichen Bedenken dar, die wir gegen dieses Gesetz haben und weshalb wir es ablehnen; denn sie führen zur Ausdünnung der Mittel für den Krankenhausbetrieb mit gravierenden Folgen. Das möchte ich Ihnen an zwei Beispielen klarmachen.

Das erste Beispiel ist der Pflegenotstand. Die Mittel für den Krankenhausbetrieb werden für dringend notwendige Investitionen geplündert, und zwar zulasten des Personals.

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Na, na!)

– Das ist so; das trifft auf viele Krankenhäuser zu.

Schon seit vielen Jahren fordern wir, dass für die Pflege ausreichend zu kalkulierende Mittel auch dort ankommen, sich also beim Personal widerspiegeln müssen. Auch wenn nunmehr die Fördermittel für die Pflege bereitgestellt werden, decken diese nicht annähernd den Bedarf und sind in dieser Größenordnung auch keine ausreichende Kompensation für die fehlenden Investitionsmittel. Ihr Stopfpilz wird immer zu klein bleiben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ähnliches gilt auch bei der Hygiene. Wer sollte schelten, dass Mittel für Hygiene – modifiziert – weiterhin bereitgestellt werden? Aber mangelnde sachliche Investitionen und Investitionen zulasten des Personals stellen eine latente Gefahr für die Hygiene dar. Auch hier wurde das Pferd politisch von hinten aufgezäumt.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das Pferd?)

– Man könnte auch sagen: Man legt zuerst Feuer und holt dann die Feuerwehr.

Nun höre ich das schon bekannte Argument: Die Länder sind doch für die Investitionen zuständig.

(Tino Sorge [CDU/CSU]: So ist es! Fakt! – Heike Baehrens [SPD]: Ist ja auch so!)

Aber was hindert den Bund daran, den Ländern gesetzlich ein Angebot zu machen – ruhig mit der Option, dass die Länder entscheiden, ob sie mitmachen oder nicht -

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Den Strukturfonds haben Sie schon mitbekommen, oder? – Gegenruf des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE]: Das ist ein Abwrackfonds!)

und Investitionsbeteiligungen an Planungsbeteiligungen zu koppeln?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dabei kommt es dann zu stringenten Planungsentscheidungen. So lässt sich der Knoten lösen, den es eigentlich seit über einem Jahrzehnt gibt. Beim Strukturfonds scheinen Sie auch ein Zusammenspiel von Kassen und Ländern geplant zu haben.

Noch ein Gedanke zur Notfallmedizin. Im Rahmen des Gesetzentwurfs bringen Sie dazu etwas auf den Weg. Ein Teil läuft längst – Stichworte: Praxen und Krankenhäuser –, wenn auch bundesweit in unterschiedlichem Tempo. Aber es gibt ein erhebliches Defizit, das man schon jetzt, am Anfang, beseitigen kann. Damit meine ich die vorstationären Notfallleistungen, die weder personell noch sächlich vom Notfalldienst der KBV erbracht werden können, wie wir alle wissen. Hier gibt es ein Gap, das man schon jetzt schließen könnte. Das hat nichts mit Investitionsfinanzierung oder anderen Finanzierungsarten zu tun. Das ist ein echter Finanzierungsbedarf, dem entsprochen werden muss.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich sage: Mit einer couragierten Entscheidung zur gemeinsamen Investitionsfinanzierung und Versorgungsplanung lassen sich der Pflegenotstand beenden, die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und die Fehlallokation beenden, und das zum Wohle der Patienten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Die vollständige Rede als Video können Sie sich hier anschauen.

 

a)- Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung 
(Krankenhausstrukturgesetz - KHSG)
Drucksache 18/5372
- Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung 
(Krankenhausstrukturgesetz - KHSG)
Drucksache 18/5867
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
Drucksache 18/6586
- Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/6587
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) 
- zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Versorgungsqualität und Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern verbessern - Bedarfsgerechte Personalbemessung gesetzlich regeln
- zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gute Versorgung, gute Arbeit - Krankenhäuser zukunftsfest machen
Drucksachen 18/536918/538118/6586