BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

GKV-Selbstverwaltung

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist eigentlich ein bewährtes Prinzip, weil es sicherstellt, dass fachliches Wissen und praktische Erfahrung derjenigen, die im Gesundheitswesen tätig sind, unmittelbar in die Regulierung dieses Bereiches einfließen. Umso wichtiger ist es allerdings, dass dies transparent und an der Sache orientiert geschieht. Alles andere gefährdet die Legitimation der Selbstverwaltung.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Selbstverwaltung ist direkte Folge der Skandale um die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die uns in den letzten Jahren erschüttert haben. Jahrelang hatte deren früherer Vorstand an den gesetzlichen und internen Vorgaben vorbei Gelder in eine defizitäre Immobiliengesellschaft investiert, sich selbst und anderen hohe Versorgungsbezüge gewährt und Rücklagen in isländischen Schrottpapieren versenkt. Und das Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichtsbehörde hat tatenlos zugesehen. Vermutlich läge auch dieser Gesetzentwurf heute nicht vor, wenn wir Sie nicht mit unseren Nachfragen zum Handeln gezwungen hätten.

Eines muss man Ihnen allerdings zugestehen: Im Hinblick auf diese Vorgänge ist Ihr Vorschlag konsequent und größtenteils sinnvoll. Interne Kontrollmechanismen innerhalb der Spitzenverbände wie auch die aufsichtsrechtlichen Befugnisse des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gegenüber diesen Körperschaften werden verschärft oder präzisiert. Den Vorschlag, den Vorstand der KBV zukünftig mit drei Mitgliedern zu besetzen, begrüßen wir ausdrücklich – verbunden mit der Hoffnung, dass die im März 2017 anstehende Neuwahl des Vorstandes zu einem Neuanfang und Kulturwandel in dieser Institution führt.

Auch Ihre Entscheidung, den noch im Referentenentwurf geplanten massiven Eingriff in die Kompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses wieder zu streichen, ist gut. Die ursprünglich vom Ministerium vorgesehene Möglichkeit, in die Richtlinienkompetenz des GBA einzugreifen, hätte die Rechtsaufsicht nicht verbessert, sondern eine Politisierung von fachlichen Entscheidungen über GKV-Leistungen zur Folge gehabt, die keiner von uns will.

Der Gesetzentwurf zeigt also einige richtige Ansätze. In anderen Bereichen allerdings bleibt er merkwürdig lückenhaft und deutlich hinter dem zurück, was unsere Fraktion bereits vor Monaten an Reformvorschlägen vorgelegt hat. Beispielsweise sollen in Ihrem Entwurf Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts zukünftig lediglich vom Lenkungsgremium der Körperschaft selbst abgenickt werden, nicht jedoch von der Aufsichtsbehörde. Die noch im Referentenentwurf geplante ministerielle Aufsicht über diese Gesellschaften findet sich im Kabinettsentwurf ebenfalls nicht mehr. Das ist nach den Erfahrungen mit der Übernahme einer faktisch insolventen Immobiliengesellschaft durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht nachvollziehbar.

Gleichzeitig wollen Sie die Geschäfts- und Rechnungsprüfung der Körperschaften durch das Ministerium zugunsten einer selbst beauftragten Betriebsprüfung durch private Anbieter ersetzen. Auch wenn das Ministerium diese Prüfung in den letzten Jahren häufig einfach unterlassen hat und so einen Teil Mitverantwortung an den Entwicklungen bei der KBV trägt, sollten Sie jetzt zumindest sicherstellen, dass der Prüfbericht anschließend dem Ministerium vorgelegt werden muss. Aber auch hier: Fehlanzeige.

Und es gibt weitere Lücken: Es soll keine Vorabkontrolle der Haushaltspläne durch das BMG geben, so wie dies ursprünglich einmal selbst vom Ministerium angedacht war. Es soll keine Genehmigung für Geldanlagen oder Darlehen geben, obwohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung gerade durch solche Finanzgeschäfte erhebliche Beträge vernichtet hat, die ursprünglich mal für die ärztliche Versorgung im Land gedacht waren. Es fehlen jegliche Regelungen zur Präzisierung der persönlichen Haftung von Funktionären bei Pflichtverletzungen, obwohl gerade darüber momentan heftig vor Gericht gestritten wird. Die Offenlegung von Nebentätigkeiten der Vorstände bleibt auch zukünftig auf ein Minimum beschränkt, was eine echte Transparenz von Interessenskonflikten unmöglich macht. Außerdem gibt es weiterhin keine aufsichtsrechtliche Möglichkeit, diese Nebentätigkeiten im Bedarfsfall zu untersagen. Auch unsere Forderung nach einem besseren Schutz von Whistleblowern, beispielsweise durch eine Ombudsperson, wurde nicht aufgegriffen.

Warum diese Zurückhaltung? Vielleicht weil man hofft, dass es sich bei den Vorgängen um die KBV um einmalige Ausfälle der Vergangenheit handelte? Sollte die Bundesregierung dies je geglaubt haben, wurden wir alle vor kurzem durch die Presseberichte über die Beauftragung einer Politikberatungsagentur eines Besseren belehrt. Das Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichtsbehörde sieht sich auf Anfrage allerdings noch nicht mal in der Lage, eine rechtliche Bewertung dieser Vorgänge abzugeben. Dies zeigt auch: Das beste Selbstverwaltungsstärkungsgesetz wird wenig bringen, wenn nicht auch im Ministerium selbst ein Kulturwandel stattfindet. Eine Stärkung der Aufsichtsrechte auf dem Papier ändert nichts, solange nicht die Bereitschaft besteht, diese Rechte im Ernstfall auch wahrzunehmen. Dies müssen Sie zukünftig beweisen.

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