Finanzierung von Krankenhäusern

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen! Herr Präsident! Es gibt sicher gute Gründe, sich ausgedehnt über die Krankenhäuser in unserem Lande zu unterhalten. Ich hoffe, dass der heutige Tagesordnungspunkt nicht der Anlass dafür ist, dass die Große Koalition dann, wenn die Verabschiedung des Krankenhausstrukturgesetzes ansteht, nur 45 Minuten Debattenzeit vorsieht. Eigentlich müssten wir da länger debattieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE] – Maria Michalk [CDU/CSU]: Da geben wir Ihnen recht!)

Zurück zu den guten Gründen. Woher kommen die denn? Sie kommen – das wird im Antrag der Linken auch beschrieben – daher, dass insbesondere an der Basis Unmut herrscht: Unmut über Arbeitsverdichtung, Unmut über Ökonomisierung – eine Frage, der wir uns sicherlich noch einmal stellen müssen, weil Ökonomisierung natürlich im Widerspruch zum Anspruch von Gesundheitsberufen steht, weil hier nach Indikationen gearbeitet wird – und auch Unmut darüber, dass trotz der vielen Anstrengungen, die in den Krankenhäusern unternommen werden, am Ende trotzdem rote Zahlen geschrieben werden.

Man muss sich mit den Argumenten und Forderungen der Linken auseinandersetzen.

(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE])

Das möchte ich anhand einiger Punkte machen.

In der Beschreibung Ihres Antrags ist sehr viel von § 8 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes die Rede und von höchstrichterlichen Entscheidungen aus dem Jahr 1997, bei denen es um Pflegesätze usw. ging. Das ist für mich ein Anlass, darauf hinzuweisen, dass das zu verabschiedende Krankenhausstrukturgesetz gerade unter diesem Gesichtspunkt überprüft werden muss. Denn wir haben die Situation, dass das Krankenhausfinanzierungsgesetz uns manchmal daran hindert, Versorgungsstrukturen zu modernisieren. Man kann zwar Krankenhäuser aufnehmen. Aber wenn aus der Planung hervorgeht, dass sie eigentlich geschlossen werden müssten, dann ist es sehr schwer, sie wieder loszuwerden. Das ist ein Problem, und ich weise darauf hin, dass wir es lösen müssen.

Zu den Punkten im Einzelnen. Sie haben unter Punkt 1 darauf abgehoben, dass eine sektorenübergreifende, am Gemeinwohl orientierte Krankenhausplanung notwendig ist. Wir haben in einem früheren Antrag ausgeführt, dass es eine Weiterentwicklung hin zu einer umfassenden Versorgungsplanung geben muss, von der die Krankenhausplanung dann ein Teil ist. Es kann aber nicht sein, dass die Krankenhausplanung selbst die sektorenübergreifende Versorgungsplanung beinhaltet; deswegen heißt sie ja auch Krankenhausplanung.

Die Krankenhausplanung muss auf wissenschaftlich fundierten Ergebnissen beruhen, was die Bedarfe in den Regionen betrifft. Da ist es mir viel zu unscharf, zu sagen: Man muss die Gesellschaft allgemein daran beteiligen. Vielmehr muss es ganz klare Aussagen dazu geben, worauf sich eine solche weiterentwickelte Versorgungsplanung bezieht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich komme zu Punkt 2. Hier ist von Gemeinwohl­orientierung die Rede. Ich persönlich benutze viel lieber den schärferen Begriff und sage: Die Krankenhäuser gehören zur Daseinsvorsorge. Denn das hat auch Folgen für die Finanzierungsentscheidungen, die man trifft. Gemeinwohlorientiert – das ist zwar ein emotional schöner Begriff, aber er ist etwas zu unklar. Das täuscht nicht darüber hinweg, dass wir uns als Gesetzgeber darüber Gedanken machen müssen, ob es eigentlich richtig ist, dass solidarisch aufgebrachte Mittel, die in die Krankenhäuser fließen, von Krankenhauskonzernen zur Profiterzielung sozusagen herausgelöst werden können.

(Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])

Wir erleben häufig, dass auch die Kommunen gerne handgreiflich am Budget des Krankenhauses werden, um damit etwas ganz anderes zu finanzieren. Das sind Gelder, die von den Versicherten – das gilt im Übrigen für alle Versicherten, sogar für die Privatversicherten – zur Gesundheitsversorgung aufgebracht werden. Dass die dann für etwas ganz anderes ausgesteuert werden, ist nicht in Ordnung. Darüber müssen wir uns unterhalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])

Nichtsdestotrotz ist der Vorschlag, wieder zum Selbstkostendeckungsprinzip überzugehen, ein Griff ins Jenseits. Denn, machen wir uns doch nichts vor – wer sich daran erinnert, weiß dies –: Das Selbstkostendeckungsprinzip war ein ineffizientes und auch kostentreibendes System. Es werden auch Individualbudgets für Kliniken gefordert. Das hatten wir gerade in der Diskussion über Landesbasisfallwerte und die Konvergenz bei Basisfallwerten, die die Vergleichbarkeit in den Regionen ermöglicht, abgeräumt, und das auch zu Recht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Zu Punkt 3. Ohne Zweifel liegt ein Pflegenotstand vor. Wir als Gesetzgeber haben zu gewährleisten, dass ausreichend Geld für Pflege einkalkuliert wird und dass das einkalkulierte Geld auch in der Pflege ankommt. Zunächst einmal sind wir dafür verantwortlich.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Klar ist auch, dass man sich über Regelungen hinsichtlich der Personalbemessung Gedanken machen muss. Wenn ich in dem Antrag lese, dass „eine bundesgesetzliche, für sämtliche Krankenhäuser verbindliche Personalbemessung“ eingeführt werden soll, dann weiß ich nicht, was das bedeuten soll.

(Zuruf von der CDU/CSU: Zentralistische Planung der Linken!)

Sollen wir als Gesetzgeber in Berlin festlegen, ob Ueckermünde soundso viele Pflegekräfte oder soundso viele Pflegekräfte hat? Wir haben nur dafür zu sorgen, dass ausreichend Geld einkalkuliert wird und dieses Geld in der Pflege ankommt. Ansonsten muss man den Krankenhäusern eine gewisse Freiheit zugestehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Zu Punkt 4. Ich glaube, zur Investitionsfinanzierung haben wir Bündnisgrüne genug gesagt. Ich glaube nicht, dass wir die Investitionen aus Bundessteuergeldern finanzieren werden. Es gibt andere gute Vorschläge, wie man das regeln kann.

Fazit: Der Antrag hat den Charakter eines Entschließungsantrags, der nachgeliefert wird. Ich hätte mir gewünscht, dass so etwas in der Anhörung mitbetrachtet worden wäre. Ich glaube, dass damit zumindest teilweise ein deutlicher Griff ins Jenseits getan worden ist.

Danke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die vollständige Rede als Video können Sie sich hier anschauen.

Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Krankenhäuser gemeinwohlorientiert und bedarfsgerecht finanzieren
Drucksache 18/6326