Hospiz- und Palliativversorgung

Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) 
Drucksache 18/5170

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Das Wort erhält nun der Kollege Harald Terpe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es gleich vorneweg: Jede einzelne Regelung, die Sie im Gesetzentwurf vorschlagen, erweitert die Möglichkeiten der Palliativ- und Hospizversorgung. Es geht dabei um eine Versorgung im Leben am Lebensende und die Sicherung der Lebensqualität. Das muss man gerade im Zusammenhang mit der Diskussion über Sterbehilfe eindeutig betonen: Die Palliativversorgung ist eine Hilfe zum Leben und zur Sicherung der Lebensqualität.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich greife einen der Vorschläge heraus. Die Stärkung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung ist ein wesentlicher Baustein des Gesetzes; denn hier holen wir etwas nach, was wir vielleicht schon etwas früher hätten machen müssen. Wir haben heute das Problem – das muss man klar sagen –, dass der Gedanke der Palliativmedizin und der Hospizversorgung gar nicht flächendeckend verankert ist, weder bei den Patienten noch bei den Angehörigen und auch nicht beim medizinischen Personal. Bis die flächendeckende Beratung, die wir uns alle wahrscheinlich gemeinsam vorstellen, erreicht ist, wird es noch eine Weile dauern. In diesem Zusammenhang ist die Stärkung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung eine wichtige Sache.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ebenfalls wichtig ist die Koordination. Das Gesetz berücksichtigt durch entsprechende Regelungen auch den koordinativen Faktor. Es wird beispielsweise vorgeschlagen, im Krankenhaus einen Beauftragten für palliativmedizinische Angelegenheiten zu implementieren. Wie auch immer man es letztendlich macht: Die Koordination der unterschiedlichen Ebenen der Palliativ- und Hospizversorgung ist eine wichtige Aufgabe, die wir in Angriff nehmen müssen; denn es gibt Zielkonflikte. Jeder wünscht sich, im Kreise seiner lieben Angehörigen und mit aller erdenklichen Hilfe zu Hause zu sterben. Aber stationäre Palliativmedizin und Hospize sind eine Form der Zentralisierung, weil hier spezialisiertes Wissen angeboten wird. Dieser Zielkonflikt lässt sich nur durch eine sehr enge Koordination der unterschiedlichen Ebenen lösen. Natürlich kann man noch mehr machen. Wir müssen im parlamentarischen Verfahren wahrscheinlich auch darüber diskutieren, wie wir es schaffen, dass es mehr Hospize in der Fläche gibt. Die Deckung der Betriebskosten zu 95 Prozent ist sicherlich richtig. Ich betone aber, dass es wichtig ist, nicht 100 Prozent zu übernehmen; denn es geht hier oft um das Ehrenamt. Die ehrenamtlich Tätigen möchten gar nicht 100 Prozent haben, weil sie ansonsten das Gefühl haben, eine stille Enteignung ihrer Idee hinnehmen zu müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir müssten auch eine Lösung zugunsten von Investitionen in Hospize finden. Dafür haben wir bislang noch keine Lösung. Wir müssen darüber diskutieren, wie wir die Palliativ- und Hospizbewegung in vielen mittelgro- ßen Städten, wohin Hospize eigentlich gehören und in denen oft keine vorhanden sind, befördern können. Ich plädiere dafür, uns darüber im parlamentarischen Verfahren Gedanken zu machen. Wir müssen uns zudem Gedanken über die Ausbildung im Bereich der Palliativ- und Hospizpflege machen. Diese Pflege ist partiell anders als die in Pflegeheimen. Es geht hier um das Selbstbestimmungsrecht der zu Pflegenden, das es zu achten gilt, obwohl man weiß, dass die zu Pflegenden ihre Autonomie zunehmend verlieren.

Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege.

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich komme gleich zum Schluss. – Ich erlebe oft, dass dann eine Übernahme durch die Pflegekräfte erfolgt, die nichts mit dem Selbstbestimmungsrecht der zu Pflegenden zu tun hat. In dieser Hinsicht gibt es in der Ausbildung noch viel zu tun. In diesem Sinne appelliere ich, interfraktionell zu diskutieren und möglicherweise zu einem interfraktionellen Gesetzentwurf zu kommen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die vollständige Rede als Video finden Sie hier.