Arzneimittel-Preismoratoriumsgesetz

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Harald Terpe von Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch, Herr Minister Gröhe. So neu und überraschend die Materie für Sie vielleicht sein mag, so überraschend ist es natürlich auch, dass das erste Fachgesetz in dieser Legislaturperiode ein Gesundheitsgesetz ist. Aber wie es immer so ist: Ins Wasser geworfen zu werden, ist die beste Methode, um schwimmen zu lernen. Auf gute Zusammenarbeit!

Durch informelle Gespräche ist es gelungen, für ein erstes eilbedürftiges Gesetz ein Verfahren zu wählen, das, was die Fachlichkeit betrifft, einen regulären Prozess mit Anhörung sowie zweiter und dritter Lesung ermöglicht. Damit haben wir als Parlamentarier eine erste Bewährungsprobe gut bestanden. Vielleicht ist das auch ein hoffnungsvoller Anfang im Umgang mit der Opposition. Vielen Dank dafür.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Die Arzneimittelpolitik der Vorgängerregierung bestand aus dem Dreiklang Preismoratorium, Rabatt und Nutzenbewertung von Arzneimitteln.

 

Jetzt sollen diese Regulierungselemente teilweise revidiert bzw. nicht fortgeführt werden. Dazu liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Der zweite und umfangreichere Gesetzentwurf befasst sich zum einen mit der Fortsetzung des Preismoratoriums bis Ende 2017. Ich freue mich schon auf die Beratungen im Fachausschuss, weil wir uns natürlich über die Frage unterhalten müssen, ob der Zeitpunkt richtig gewählt ist. Dazu ist schon gesagt worden, dass er auch vorverlegt werden kann. Aus der Erfahrung des Übergangs in die neue Legislaturperiode kann man sich auch fragen, ob man ihn nicht drei Monate nach hinten verlegen muss, damit wir nachher nicht wieder in die Situation geraten, die wir in diesem Jahr haben,

(Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])

nämlich in einem verkürzten Verfahren arbeiten zu müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es kann aber auch sein, dass wir uns darüber unterhalten müssen, ob dieses Preismoratorium zielgenau ist.

Das Zweite ist die Festsetzung des Herstellerrabatts auf 7 Prozent. Dazu muss man klar sagen: Das bedeutet zunächst eine Kostensteigerung auf dem Arzneimittelmarkt, weil wir von 16 auf 7 Prozent zurückgehen. Zunächst haben wir also mit einer Kostenerhöhung zu rechnen, die natürlich die gesetzlich Versicherten tragen müssen. Auch das wird eine spannende Diskussion, denke ich.

Das Dritte, für uns sehr Wesentliche, ist die Festlegung zur Fortführung der Nutzenbewertung. Da sage ich ganz klar: Wir als Bündnisgrüne haben uns sehr viele Jahre für die Nutzenbewertung der Arzneimittel eingesetzt und waren damals auch sehr zufrieden, dass das in der schwarz-gelben Koalition begonnen wurde. Nun ist aber die Frage, wie wir zukünftig mit dem Bestandsmarkt umgehen. Es wird das Argument gebracht, das sei aufwendig und der Einspareffekt sei fraglich. Das mag sein, aber wir haben nicht nur aus Einspargründen die Bewertung des Bestandsmarkts begrüßt, sondern aus einem ganz anderen Grund: Es sind nämlich die Nutzeneffekte auch aus Patientenperspektive interessant. Schließlich ist die Frage interessant, ob die Medikamente, die man nutzenbewertet oder nicht, Standardvergleichstherapien für neu zu bewertende Arzneimittel sein können. In diesem Zusammenhang ist aus fachlichen Gründen natürlich die Diskussion interessant, ob das, was Sie vorhaben, die richtige Entscheidung ist oder ob man vielleicht noch zielgenauer vorgehen muss.

Um diese Frage ausführlich auch im Ausschuss erörtern zu können, werden wir natürlich dem ersten, kürzeren Gesetzentwurf im verkürzten Verfahren zustimmen. Die Idee, die wir hatten, war, das Preismoratorium erst einmal für drei Monate zu verlängern, um dann eine ordentliche Anhörung durchführen zu können. Also, wir werden dem zustimmen. Ich freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss, die wir bis Ende März führen müssen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)