GKV-Selbstverwaltung

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Eckpfeiler des alles in allem gut funktionierenden Gesundheitssystems in Deutschland. Sie stellt sicher, dass fachliches Wissen und praktische Erfahrungen derjenigen, die im Gesundheitswesen tätig sind, unmittelbar in dessen Regulierung einfließen.

Umso wichtiger ist es allerdings, dass die Selbstverwaltung transparent und an der Sache orientiert agiert. Selbstverwaltung muss jedes Verdachtsmoment der Selbstbedienung vermeiden. Das war leider in der Vergangenheit nicht immer so klar. Die Unregelmäßigkeiten um das Geschäftsgebaren bei Immobiliengeschäften der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben der Legitimation der Selbstverwaltung einen Bärendienst erwiesen. Jahrelang hatte deren früherer Vorstand Gelder in eine defizitäre Immobiliengesellschaft investiert, sich selbst und anderen überhöhte Versorgungsbezüge gewährt und Rücklagen in wertlosen Finanzanlagen versenkt. Dass diese Vorgänge öffentlich publik wurden, ebenso wie die jahrelange Untätigkeit Ihres Ministeriums als Aufsichtsbehörde, verdanken Sie nicht zuletzt auch der Beharrlichkeit unserer Fraktion.

Es muss also zukünftig dafür Sorge getragen werden, dass die internen Kontrollmechanismen innerhalb der Spitzenverbände wie auch die aufsichtsrechtlichen Befugnisse des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber diesen Akteuren konsequent angewendet werden. Das ist keine Gefährdung des Prinzips der Selbstverwaltung, wie oft zu hören war. Im Gegenteil: Es erhöht die Legitimation der Selbstverwaltung.

Wir begrüßen, dass Sie den noch im Referentenentwurf geplanten massiven Eingriff in die Richtlinienkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses wieder gestrichen haben. Dass Sie die Geschäftsprüfungen bei den Spitzenverbänden nun nicht mehr an private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften outsourcen, sondern beim Bundesversicherungsamt belassen wollen, unterstützen wir ebenfalls. Allerdings erwarten wir auch, dass Sie diese Behörde zukünftig mit genügend Ressourcen ausstatten, damit sie diese Prüfungen auch sachgerecht wahrnehmen kann.

Ob Ihr Gesetzentwurf allerdings einen stringenten Beitrag zur Stärkung der Selbstverwaltung darstellt, darf bezweifelt werden. Ein Beispiel: Nach Ihrem Vorschlag sollen Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts zukünftig lediglich vom Lenkungsgremium der Körperschaft selbst abgenickt werden. Das ist nach den Erfahrungen mit der Übernahme einer faktisch insolventen Immobiliengesellschaft durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht nachvollziehbar. Es muss für solche Entscheidungen mit teilweise erheblichen finanziellen Auswirkungen zukünftig auch eine aufsichtsrechtliche Kontrollmöglichkeit geben, um einer erneuten Rufschädigung der Selbstverwaltung im Wiederholungsfalle weitgehend vorzubeugen.

Es soll nach Ihrer Vorstellung ja keine Rahmenvorgaben für Geldanlagen oder Darlehen geben, obwohl die KBV gerade durch solche Finanzgeschäfte erhebliche Beträge verloren hat. Man darf auch gespannt sein, inwieweit gesetzlicher Korrekturbedarf infolge der Auseinandersetzung um persönliche Haftung von Funktionsträgern vor Gericht entsteht. Unsere Forderung nach einem besseren Schutz von Whistleblowern wurde nicht aufgegriffen.

Aus den genannten Gründen wird sich meine Fraktion bei diesem Gesetzentwurf enthalten.

Und machen wir uns nichts vor: Ein wie auch immer geartetes Selbstverwaltungsstärkungsgesetz wird wenig Veränderung bringen, wenn nicht auch in den Institutionen und im Ministerium selbst ein Kulturwandel stattfindet. Beide haben in der Vergangenheit ihre Kon­trollfunktionen und ihre Aufsichtsrechte zum Teil unterlassen beziehungsweise – vorsichtig formuliert – sehr dezent wahrgenommen und tragen damit einen Teil der Verantwortung für das Ausmaß der Missstände. Ein Gesetz ändert nichts, solange nicht die Bereitschaft besteht, Aufsichtsrechte im Ernstfall auch wahrzunehmen. Und genau das erwarten wir von Ihnen in Zukunft als Beitrag zur Stärkung der Selbstverwaltung.