BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Schwangerschaftskonfliktgesetz (Spätabtreibungen)

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Der Kollege Dr. Harald Terpe ist der nächste Redner.

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Frau, kein Paar entscheidet sich leichtfertig für ei­nen Schwangerschaftsabbruch. Wenn die Schwangere bei einer Vorsorgeuntersuchung erfährt, dass ihr Kind möglicherweise schwer krank oder behindert zur Welt kommt, dann geschieht dies zu einem Zeitpunkt, zu dem sie zu ihrem Kind meist schon eine Beziehung aufgebaut hat. Umso schwerer wird für sie die Entscheidung, die Schwangerschaft abzubrechen.

Wir haben heute bereits gehört, wie entscheidend in einer solchen Situation medizinische und psychosoziale Beratung ist und wie wichtig es sein kann, der betroffe­nen Frau bzw. dem Paar auch nichtärztliche Beratung zu vermitteln; denn diese Beratung kann helfen, die seeli­sche Not zu bewältigen, und eine individuelle Zukunfts­entscheidung ermöglichen.

In der Diskussion wird oft vergessen, wie grundsätz­lich der Entschluss ist, die Schwangerschaft mit dem ei­gentlich gewünschten Kind abzubrechen, und wie wich­tig es daher für die Schwangere bzw. das Paar ist, vor einer solch schweren Entscheidung innezuhalten, zur Ruhe zu kommen.

Rund die Hälfte aller betroffenen Frauen sagen im Nachhinein, sie wüssten nicht, ob diese Entscheidung die richtige gewesen sei. Wir sollten daher alles tun, da­mit die betroffenen Frauen Zeit zur Entschleunigung be­kommen,

(Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD])

Zeit für eine durchdachte Entscheidung, mit der sie auch langfristig leben können.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Das Nachdenken, das Abwägen von Konsequenzen und die Möglichkeit zum Innehalten sind entscheidend für die seelische Verarbeitung. Dies gilt nicht nur für den Fall, dass die Schwangerschaft fortgesetzt wird, sondern auch für den Fall des Abbruchs der Schwangerschaft mit Blick auf das Abschiednehmen und die Trauer um das Kind.

In der Diskussion der letzten Monate haben wir erfah­ren, dass rund einem Drittel der Frauen diese Zeit nicht gegeben wird. Es werden Abbrüche vorgenommen, ob­wohl die Diagnose einer möglichen Behinderung nicht einmal 48 Stunden zurückliegt. Als Arzt frage ich mich natürlich, wie in einer solch kurzen Zeit eine zuverläs­sige medizinische Indikation gestellt werden kann, wenn nicht gerade das Leben der Schwangeren akut bedroht ist. Vor diesem Hintergrund sind wir als Gesetzgeber in der Pflicht, den betroffenen Frauen die Zeit zu garantie­ren, die sie für ihre Entscheidung brauchen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Wir dürfen die Frauen in dieser Schocksituation nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen, zum Beispiel dem Drängen auf eine schnelle Entscheidung, sei es von­seiten der Ärzte, des Partners oder auch allgemein von einer nicht immer behindertenfreundlichen Gesell­schaft. Das Wissen, sich nicht sofort entscheiden zu müssen, kann viel dazu beitragen, den Druck auf Frauen zu vermindern.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Die Mindestzeit von drei Tagen entspricht bereits heute in vielen Fällen der Praxis und stellt sicher, dass niemand die Schwangere zu einer vorschnellen Ent­scheidung drängen kann. Im Gegensatz zum Gesetzent­wurf der Kollegin Humme und anderer beginnt diese Frist bereits zum Zeitpunkt der Diagnose und nicht erst, nachdem der Arzt bereits die medizinische Indikation für einen Abbruch gestellt hat.

(Christel Humme [SPD]: Das stimmt so nicht!)

Letzteres kann nämlich wirklich zu einer Verzögerung und unnötigen Belastung der betroffenen Frauen führen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu dem Vor­wurf sagen, wir würden mit unserem Gesetzentwurf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Ärztinnen und Ärzten zum Ausdruck bringen. Das ist falsch. Die Ärzte­schaft selbst hat um eine gesetzliche Regelung – auch der dreitägigen Bedenkfrist – gebeten.

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Aber nicht die Gynäkologen!)

Diese Bitte nach einer gesetzlichen Klarstellung kommt von Menschen, die in der Praxis mit diesem Thema befasst sind. Es handelt sich hier also nicht um einen Akt des Misstrauens. Im Gegenteil: Wir schaffen auch für Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir niemanden gängeln. Wir wollen Frauen und Paaren helfen. Wir wol­len sie bei einer der unbestreitbar schwersten Entschei­dungen unterstützen, die sie in ihrem Leben zu treffen haben. Ich bitte die Unentschiedenen, den Gesetzentwurf der Gruppen Griese, Lenke und Singhammer zu unter­stützen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

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