Rede zum Antrag der FDP (Rettungsassistentengesetz; 2./3. Lesung)

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist fast ein Jahr her, seit der Antrag eingebracht worden ist. Bisher hat eine Anhörung stattgefunden; darüber hinaus ist in dem Jahr nicht viel passiert.

Wir sind uns, glaube ich, über Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass eine zeitgemäße Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Rettungsassistenten notwendig ist. Auch meine Fraktion begrüßt grundsätzlich die Initiative der FDP. Allerdings steckt der Teufel wie immer im Detail. Ich glaube, das hat die Anhörung im Gesundheitsausschuss deutlich gemacht.

Das Rettungswesen hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich gewandelt. So sind die fachlichen Anforderungen gestiegen. Auch steht uns das Problem der demografischen Veränderungen ins Haus, was auch enorme Herausforderungen für das Rettungswesen der Zukunft bedeutet.

Daher ist es richtig, dass die Ausbildung der Rettungsassistenten grundlegend reformiert und verbessert werden muss. Das betrifft sowohl die Finanzierung, die Struktur und die Dauer der Ausbildung als auch die Ausbildungsinhalte.

Lassen Sie mich in Kenntnis der Anhörung einige Fragen problematisieren:

Erstens muss das Gesetzgebungsverfahren die Frage klären, welche Kompetenzen den Rettungsassistenten künftig konkret übertragen werden sollen. Rettungsassistenten sind keine Taxifahrer im Krankentransport. Sie tragen schon heute vielfach große Verantwortung. Das muss bereits bei ihrer Ausbildung berücksichtigt werden. Sie sollten künftig rechtlich und fachlich abgesichert das tun dürfen, was sie ohnehin in der Praxis häufig tun: Basisuntersuchungen, Diagnostik der vitalen Funktionen und die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Notarztes.

Allerdings möchte ich davor warnen, die Kompetenzabgrenzung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Kostensenkung zu betrachten und deswegen Notärzte und Rettungsassistenten in dieser Frage gegeneinander auszuspielen

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Hans Georg Faust [CDU/ CSU])

oder gar ganz auf Notärzte verzichten zu wollen.

Maßstab der Notfallversorgung muss in erster Linie die Qualität sein. Wer beim Rettungsdienst zulasten der Qualität sparen will – ob bei den Rettungsassistenten, den Notärzten oder anderem Rettungspersonal –, der gefährdet die Gesundheit, ja das Leben der Patientinnen und Patienten. Rettungsdienst ist deutlich mehr als der möglichst schnelle und billige Transport von Notfallpatienten und Notfallpatientinnen in das nächste Krankenhaus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fachliche Kompetenz verlangt eine solide Ausbildung, sodass sich zweitens die Frage stellt, welcher Schulabschluss als Eingangsvoraussetzung notwendig ist. Eng damit verbunden ist die Klärung von Übergangsregelungen und Anerkennungsmodalitäten bisheriger Abschlüsse. Ich plädiere für allgemein verbindliche Ausbildungsinhalte und die bundesweite Gleichwertigkeit der zukünftigen Abschlüsse.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Großen Koalition haben zu Beginn der Beratungen angekündigt, eine baldige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes vorzunehmen. Ich würde mir wünschen, dass es dazu in dieser Legislaturperiode kommt, und die heutigen Redebeiträge interpretiere ich auch in dieser Richtung. Ich hoffe, dass dann die offenen Fragen zur Regelkompetenz ebenso geklärt werden wie zum Beispiel die nicht ganz unerhebliche Frage, wer künftig die Kosten der Rettungs-assistentenausbildung und der Ausbildungsvergütung tragen wird. Eine einseitige Kostenbelastung der Auszubildenden ist sicher der falsche Weg.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Guten Abend.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Frank Spieth [DIE LINKE])