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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren.
Die Güte und Zielschärfe eines Gesetzes muss sich idealerweise immer wieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit beweisen. So gesehen, wird das Rettungsassistentengesetz aus dem Jahre 1989 den heutigen Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter längst nicht mehr gerecht. Es mag verwundern und vielleicht mangelnder Kommunikation zwischen Protagonisten und politischen Entscheidungsträgern geschuldet sein, dass trotz des ?Reisensburger Memorandums?, das im Ergebnis eines interdisziplinären Workshops bereits 1996 auf erhebliche Defizite hinwies, und trotz einer Reihe von Eckpunkte- und Positionspapieren aus der Fachwelt in den letzten Jahren, einschließlich der Vorschläge der ständigen Konferenz für den Rettungsdienst, das Problem erst jetzt die Legislative erreichte. Dies kann sich die FDP mit ihrer diesbezüglichen Kleinen Anfrage und dem vorliegenden Antrag zu Recht als Verdienst zurechnen.
Meine Damen und Herren,
wer eine effektive Hilfe im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls erwartet, der wird sich schnell darüber im Klaren sein, dass dafür nur gut ausgebildete Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten in Mitverantwortung genommen werden können, denen auch entsprechende Handlungskompetenzen eingeräumt werden. Moderner Rettungsdienst lässt sich nicht mehr nach dem Motto ?Warte bis der Arzt kommt? erfolgreich gestalten. Deshalb sollte das Ausbildungsniveau dem Ausbildungsniveau einer examinierten Krankenschwester angepasst werden, zumal eine dreijährige Ausbildung auch EU-konform ist. Neben der Frage der Ausbildungsqualität, die unseres Erachtens nur ausgerichtet an verbindlichen bundeseinheitlichen Standards, beispielsweise auf Basis von Richtlinien medizinischer Fachgesellschaften erfolgen sollte und der Frage eines definierten Berufsbildes mit klar zugewiesenen Kompetenzen gilt es, die Fragen der Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungszertifizierung und Zugangsgerechtigkeit zu klären. Zugangsgerechtigkeit und die gesellschaftliche Anerkennung eines Berufes sind untrennbar auch mit einer gesicherten Finanzierung verbunden, einschließlich einer kostenfreien Ausbildung und angemessenen Ausbildungsvergütung. Bei diesen letztgenannten Fragen würden wir im Rahmen einer parlamentarischen Diskussion den Antrag der FDP gern verbessern helfen, den wir ansonsten als Auftakt für die nunmehr auch von der Regierung als Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP in Aussicht gestellte Gesetzesnovellierung positiv bewerten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.