Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sollen heute einen Gesetzentwurf der Bundes-regierung beschließen, der das weitverbreitete Problem der multiresistenten Erreger und gefährli-chen Krankenhausinfektionen endlich angehen will. Nachdem es im vergangenen Sommer an einem Mainzer Klinikum Todesfälle von Säuglingen gege-ben hatte, bei denen der Verdacht der Nichtbeach-tung von Hygienevorschriften im Raume stand, for-derten die Kollegin Flach und der Kollege Spahn flugs wirksame bundeseinheitliche Regelungen zur Hygiene in stationären Einrichtungen.

Gemessen daran ist der Gesetzentwurf, der heute be-schlossen werden soll, nur ein Placebo. Denn bei genauer Betrachtung entpuppen sich die Vorschläge der Koali-tion als allenfalls halbherzig. Ich kann mir beispielsweise nicht erklären, warum darauf verzichtet wird, das zu regeln, was der Bund ohne Weiteres regeln könnte. Stattdessen belässt man es bei ein paar unkonkreten Vorgaben, der Gründung einer neuen Kommission und allgemeinen Aufforderungen an die Länder und verzich-tet darauf, sich wirkungsvoll um das Problem der zu häufigen Antibiotikaverschreibungen zu kümmern. Der Gesetzentwurf ist dadurch gekennzeichnet, dass er in den entschiedenen Fragen die Verantwortung wieder auf die Länder abschiebt. Die Länder werden verpflichtet, Krankenhaushygieneverordnungen zu erlassen. Was aber in diesen Verordnungen drinstehen soll, bleibt wie-der deren Ermessen überlassen.

Das Gesetz, das Sie uns heute als umfassende bundesweite Lösung verkaufen, ist bei genauerem Hinsehen doch wieder nur der gute alte Flicken-teppich. Sie halten es noch nicht einmal für nötig, die Länder an einen Tisch zu holen und ein ge-meinsames Vorgehen in dieser Frage zu verabre-den. Noch besser wäre es, wenn Sie die Gesetz-gebungskompetenz des Bundes im Bereich des In-fektionsschutzes wirklich ausgenutzt hätten, anstatt sich hinter den Ländern zu verstecken. Warum schreiben Sie nicht selbst konkrete Maßnahmen im Gesetz fest? Warum verpflichten Sie nicht einfach – wie wir Grünen das in unserem Antrag fordern – stationäre Einrichtungen per Gesetz, Risikopatien-ten vor der Aufnahme auf resistente Erreger zu tes-ten? Der Nutzen solcher Maßnahmen ist vielfach belegt; die Niederlande machen es uns vor. Selbst die Expertenkommission des Robert-Koch-Instituts fordert ein solches Screening. Und trotzdem sucht man diese Maßnahmen in Ihrem Gesetzesvorschlag vergebens.

Auf der anderen Seite führen Sie eine Abrechnungsmög-lichkeit für niedergelassene Ärzte ein, die der gesetzli-chen Krankenversicherung zusätzliche Kosten beschert – ohne zu wissen, ob die abgerechneten Maßnahmen das Problem wirksam lösen können. Ich weiß nicht, was der Grund dafür ist, dass Sie an dieser Stelle plötzlich eine solche Entschlusskraft an den Tage legen, während Sie bei anderen Maßnahmen im Vagen bleiben. An der Wirksamkeit dieser neuen Abrechnungsmöglichkeit kann es nicht liegen, denn die ist, um es vorsichtig aus-zudrücken, umstritten.

Absolut mager sind auch Ihre Vorschläge zum Umgang mit Antibiotika. Die Einrichtung einer neuen Kommissi-on beim Robert-Koch-Institut, die Empfehlungen für die Praxis ausarbeitet, kann sinnvoll sein. Aber doch nur als ein Baustein unter vielen. Wir sehen bei der Kommission für Krankenhaushygiene seit Jahren, wie wenig selbst sinnvolle Empfehlungen in der Praxis beachtet werden. Was macht Sie so sicher, dass das in Sachen Antibiotika anders sein wird? Auch Ihr Vorschlag, ein Monitoring für den Antibiotikaverbrauch einzuführen, bleibt nichts weiter als ein halbherziger Versuch. Es erfasst nämlich nur die Verordnungszahlen in stationären Einrichtungen – dabei erfolgen die meisten unnötigen Antibiotikaverschreibungen im ambulanten Bereich.

Uns reichen Ihre Vorschläge bei weitem nicht aus. Das Problem der falschen Antibiotikavergabe muss auf allen Ebenen angegangen werden. Übri-gens auch in der Tiermast. Dort haben wir ebenfalls mit multiresistenten Erregern zu kämpfen, die dann von Mensch zu Mensch übertragen werden können. Das Problem wird bei Ihnen überhaupt nicht erwähnt – geschweige denn, dass Sie hierzu irgendwelche Maßnahmen ergreifen.

Natürlich macht man sich mit einer restriktiveren Antibiotikapolitik bei der pharmazeutischen Indust-rie und in der industriellen Tiermast nicht gerade beliebt. Aber gerade aus den Niederlanden wissen wir, dass dies der Schlüssel zu geringen Infektions- und Resistenzraten ist. Im europäischen Vergleich sind die Länder, in denen Antibiotika frei verkäuf-lich sind, auch diejenigen, die mit hohen Resistenz-raten zu kämpfen haben. Einen etwas breiteren Ansatz hätten wir uns von der Bundesregierung daher schon gewünscht – zumal auch die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie bislang noch keine wirkliche Wirkung entfaltet hat.

All die hier genannten Kritikpunkte haben wir Grünen in unserem Antrag aufgezeigt. Sie haben keinen davon angenommen. Ich bezweifle, dass Ihr Gesetz in der Praxis wirklich zu nachhaltigen Ver-änderungen führen wird. Es bekämpft weder die zentralen Ursachen des Problems noch wird es dazu führen, dass die Länder das Problem einheit-lich angehen. Sie gaukeln der Öffentlichkeit vor, dass Sie mit diesem Gesetz wirksame Maßnahmen gegen Krankenhausinfektionen und multiresistente Erreger ergreifen. Doch das tun Sie nicht wirklich.