NotfallsanitäterInnen

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Schon in meinem ersten Jahr im Deutschen Bundestag, das war 2006, hat mich die unzulängliche Situation bei den Rettungsassistenten beschäftigt. Und schon die damalige Regierung, die große Koalition, hatte in Gestalt des damaligen Staatssekretärs Rolf Schwanitz fast im Jahresrhythmus gesetzliche Neuregelungen angekündigt.

Dabei sind die Defizite schon lange bekannt. Schon vor nahezu 20 Jahren, 1996, wurde das Reisensburger Memorandum verabschiedet. Dort wurden erstmals die Probleme des bis heute geltenden Rettungsassistentengesetzes benannt. Die Ausbildungsinhalte bilden die gestiegenen Anforderungen an die Rettungsassistentinnen und -assistenten am Unfallort weder in rechtlicher noch in fachlicher Hinsicht ab. Überhaupt ist es fraglich, ob die Ausbildung der Rettungsassistenten mit zwei Jahren nicht viel zu kurz bemessen ist. Es gibt bis heute keine bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Ausbildung. Und die Kosten der Ausbildung müssen von den künftigen Rettungsassistenten selbst getragen werden. Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, die Tätigkeit des Rettungsassistenten zu einem eigenständigen Gesundheitsberuf aufzuwerten und die Ausbildungsinhalte deutlich zu erweitern. Diese Ausbildungsinhalte sollen unter anderem dazu befähigen, die lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie Basisuntersuchungen und Diagnostik der vitalen Funktion am Unfallort durchzuführen. Dazu ist natürlich auch eine entsprechende Ausbildungsdauer nötig. Und es ist notwendig, attraktive Rahmenbedingungen für diesen Ausbildungsberuf zu schaffen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Betreffenden einen Ausbildungsvertrag und eine Ausbildungsvergütung erhalten sowie Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmaterialien haben. Dazu gehört aber auch eine klare Regelung zur Übernahme der Kosten für die Ausbildung dieses neuen Gesundheitsberufes.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf trägt die Bundesregierung diesen Vorschlägen nach jahrzehntelangen Diskussionen nun zumindest teilweise Rechnung und bringt die jahrelange Diskussion zum Abschluss. Allerdings sind wir nicht mit allen Regelungen dieses Gesetzentwurfes einverstanden. Das betrifft vor allem zwei Punkte:

Erstens sind die heilkundlichen Maßnahmen, die Notfallsanitäter eigenständig übernehmen sollen, sehr unklar definiert. Es kann nicht angehen, dass dies somit von Rettungsstelle zu Rettungsstelle unterschiedlich gehandhabt wird. Das schafft gerade nicht die nötige Rechtssicherheit für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Das betrifft auch die unglücklich formulierte Regelung zu den medizinischen Maßnahmen der Erstversorgung. In beiden Fällen muss aus unserer Sicht im Zuge der Ausschussberatungen nochmal gründlich nachgebessert werden.

Zweitens haben Sie sich in diesem Gesetzentwurf ein bisschen um die grundsätzliche Frage herumgemogelt, wer denn eigentlich die Kosten für die Ausbildung dieses neuen Gesundheitsberufes tragen soll. Sie übertragen die Kosten stillschweigend auf die Versicherten der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen. Ich bin mir nicht sicher, ob das die richtige Entscheidung ist.

Neben diesen beiden grundsätzlichen Problemen wirft dieser Gesetzentwurf auch in den Details noch ein paar Fragen auf, etwa zu den Übergangsvorschriften für derzeitige Rettungsassistenten, zur Ausgestaltung der Ausbildungsvergütungen sowie zum Einstiegsalter künftiger Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Ich hoffe, dass wir diese Dinge im Zuge der Ausschussanhörungen klären können und im Ergebnis ein gutes Gesetz bekommen.